Bürgerinformationssystem
Vorlage - 2021/130/0160
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Beschlussvorschlag:
Die GV wählt die nachfolgenden Personen als Vertreter/innen der Gemeinde in den Gemeindeabstimmungsausschuss:
1. Beisitzer: Dr. Antje Oldörp Stellvertretung: Joachim Gehl
2. Beisitzer: Astrid Stephan Stellvertretung: Günter Wendel
3. Beisitzer: Dr. Eberhard Tschach Stellvertretung: Christiane Jäger
4. Beisitzer: Manfred Menzel Stellvertretung: Matthias Schamberg
StV.:
Die GV wählt die nachfolgenden Personen als Vertreter/innen des Bürgerbegehrens in den Gemeindeabstimmungsausschuss:
5. Beisitzer: Jörg Endrukat Stellvertretung: Thomas Kühl
6. Beisitzer: Kurt-Jürgen Brocksen Stellvertretung: Judith Maiwald
7. Beisitzer: Lars Maiwald Stellvertretung: Erich Boost
8. Beisitzer: Jörg Kruse Stellvertretung: Annelie Langer
STV.:
Sachverhalt:
Für die Durchführung des Bürgerentscheids gelten u.a. die Bestimmungen des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes über die Gemeindewahl entsprechend.
Danach ist der Bürgermeister kraft Gesetz Gemeindeabstimmungsleiter und Vorsitzender des Gemeindeabstimmungsausschusses. Er beruft eine/n Stellvertreter/in.
Daneben sind 8 Beisitzer/innen nebst persönlichen Stellvertretungen durch die GV für den Gemeindeabstimmungsausschuss zu wählen. Es besteht Einigkeit zwischen der Gemeinde und den Vertretern des Bürgerbegehrens, dass jeweils die Hälfte der Beisitzer von der jeweiligen Seite vorgeschlagen wird.
Der Gemeindeabstimmungsausschuss (tätig abends nach Stimmenauszählung) ist gleichzeitig Gemeindeabstimmungsvorstand (tätig tagsüber in 2 „Schichten“ im Abstimmungslokal einschl. Stimmenauszählung).
Finanzielle Auswirkungen:
Entfällt
Anlage/n:
Entfällt