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Bürgerinformationssystem

Vorlage - 2021/028/0215  

Betreff: Überleitungsbilanz als Standortgemeinde nach § 58 Absatz 3 KiTaG
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Sozial- und Gemeindepartnerschaftsausschuss der Gemeinde Bredenbek
20.01.2022 
Sitzung des Sozial- und Gemeindepartnerschaftsausschusses der Gemeinde Bredenbek (offen)   

Sachverhalt:

Mit dem Kitareformgesetz sind nach § 58 Abs. 3 KiTaG die Standortgemeinden verpflichtet zum Zwecke der Evaluation eine Überleitungsbilanz zu erstellen. Mit dieser werden die Veränderungen der finanziellen Aufwendungen der Gemeinde für die Kindertagesförderung auf Basis von Ist-Zahlen und Hochrechnungen, der Elternbeiträge, des Betreuungsangebots und der finanzierten Qualitätsstandards im Gemeindegebiet im Vergleich der Jahre 2019 (Ist) und 2021 (Soll) dargestellt.

 

Die erforderliche Überleitungsbilanz wurde verwaltungsseitig bereits Mitte des vergangenen Jahres erarbeitet und dann dem zuständigen Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein zur Prüfung zugeleitet.

 

Nach Abschluss des Prüfverfahren wurde der Verwaltung mit Mail vom 09.12.2021 das anliegende Ergebnisprotokoll zur Veröffentlichung und Weitergabe an den zuständigen Gemeindeausschuss übermittel.

 

Die Veröffentlichung des Ergebnisformulars mit der Überleitungsbilanz erfolgt auf der Webseite des Amtes unter https://www.amt-achterwehr.de/gut-versorgt/kindergaertenkindertagesstaetten/

 

Anzumerken ist, dass es sich bei der Überleitungsbilanz um eine Gegenüberstellung von Ist-Werten aus dem Jahr 2019 (vor der KiTa-Reform) und Soll-Werten des Jahres 2021 (1. KiTa-Jahr nach der Reform) handelt. Konkretere Auswirkungen der Reform lassen sich erst nach Vorlage der abschließenden Ist-Werte 2021 ermitteln.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Keine


Anlage/n:

Ergebnisformular Überleitungsbilanz KiTaG - Bredenbek

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Ergebnisformular Überleitungsbilanz KiTaG - Bredenbek (1048 KB)