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Vorlage - 2022/126/0092
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Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss empfiehlt/die Gemeindevertretung beschließt:
1.
Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Rammskrug I“ und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt
oder
... werden mit folgenden Änderungen gebilligt: ...........................................................
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2.
Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen.
Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung hat am 15.04.2021 den Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des B-Plans Nr. 5 gefasst. Die Aufstellung erfolgt im beschleunigten Verfahren, so dass als nächster Verfahrensschritt die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Nachbargemeinden, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange ansteht.
Finanzielle Auswirkungen:
./.
Anlage/n:
Anlage wird nachgereicht