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Bürgerinformationssystem

Vorlage - 2022/050/0396  

Betreff: Ausweisung verkehrsberuhigter Bereich
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Liegenschaftsausschuss der Gemeinde Felde Vorberatung
01.02.2022 
Sitzung des Liegenschaftsausschusses der Gemeinde Felde geändert beschlossen   
Gemeindevertretung Felde Entscheidung
17.02.2022 
Sitzung der Gemeindevertretung Felde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Felde beschließt, bei der Verkehrsaufsicht des Kreises RD-ECK einen Antrag auf Anordnung eines verkehrsberuhigten Bereiches im Bereich des B-Plangebietes B- 3 „Mühlenkoppel“ für die Straßen „Ahornhornweg, An der Brandsbek, Buchenweg sowie Eschenweg“ zu stellen.

 


Sachverhalt:

Seitens der Gemeinde wurde der Wunsch geäußert, den o.g. Bereich als „verkehrsberuhigten Bereich“ im Sinne des VZ 325 auszuweisen.

 

Bezüglich der allgemeinen Voraussetzungen wird auf die Anlage zu dieser Vorlage verwiesen. Aus Sicht der Verwaltung sind die baulichen Voraussetzungen gegeben; eine abschließende Beurteilung wird jedoch durch die Verkehrsaufsicht des Kreises RD-ECK im Antragsverfahren geprüft und entschieden werden.

 

Seitens der Verwaltung wird jedoch noch angemerkt, dass sich das gesamte Gebiet als ein allgemeines Wohngebiet mit dementsprechender Nutzung und Ausprägung darstellt.

Sollte dieses Gebiet gem. dem Antrag als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen werden, so wäre das Parken nur auf den dann explizit ausgewiesenen Parkflächen erlaubt.

Es sind zwar separate Parkflächen ausgewiesen, diese dürften aber den allgemeinen Bedarf – gerade an den Wochenenden, wo mit Besucherverkehren zu rechnen ist – nicht vollkommen abdecken können. Dies würde dann dazu führen, dass Besucher gezwungen wären, sehr weite Wege zu Fuß laufen zu müssen oder aber ein „falschparken“ in Kauf nehmen würden.

 

In diesem Zusammenhang wird verwaltungsseitig ebenfalls darauf hingewiesen, dass das Amt über keine Verkehrsüberwachung im engeren Sinne verfügt. Auch die Kollegen der hiesigen Polizeidienststelle sind personell nicht so gut ausgestattet, dass diese Aufgabe flächendeckend von dort mit übernommen werden kann.

 

Gleiches gilt auch für Geschwindigkeitskontrollen; es würde – bei einer Anordnung eines verkehrsberuhigten Bereiches -  „Schrittgeschwindigkeit“ ( 5 – 7 km/h) in dem Bereich gelten. 

Seitens des Amtes kann eine solche Überwachung nicht gewährleistet werden.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Ca. 400,00 €  (sofern keine weiteren baulichen Veränderungen im / am Verkehrsraum (Straße) erforderlich sind.


Anlage/n:

Voraussetzungen verkehrsberuhigter Bereich

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Verkehrsberuhigter Bereich Voraussetzungen (66 KB)