Bürgerinformationssystem
Vorlage - 2022/001/0109
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Beschlussvorschlag:
Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, ein Fachbüro mit der Prüfung zu beauftragen, ob die die Grünfläche südlich des Hundeplatzes Schönwohld unter Berücksichtigung naturschutzfachlicher Gesamtzusammenhänge aufgeforstet werden sollte. Die notwendigen außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt und in den Nachtragshaushalt eingestellt
Sachverhalt:
Es liegt eine Anfrage vor, ob die südlich des Schönwohlder Hundeplatzes aufgeforstet werden kann. Vor dem Hintergrund der sich ständig verschärfenden Konkurrenzen in der Nutzung der endlichen landwirtschaftlichen Flächen (z.B. durch Solar-Freiflächenparks, Energiemaisanbau, herkömmliche Landwirtschaft, Ausgleichsflächen, Aufforstungsprojekte, Verkehrs- und Siedlungsprojekte u.ä.) sind die Grünflächen für alle auch optisch wahrnehmbar klar in den Hintergrund gedrängt worden, mit negativen Auswirkungen auf verschiedenste Tier- und Pflanzengesellschaften. Es soll daher geprüft werden, ob die Fläche vor diesem Hintergrund aus naturschutzfachlicher Sicht aufgeforstet werden sollte.
Aus dem anliegenden Lageplan wird deutlich, dass der südlichste Teil für definitiv keine Maßnahme zur Verfügung steht, da dieser Teilbereich Bestandteil der Teichkläranlage Schönwohld ist.
Finanzielle Auswirkungen:
Ca. 900,00 €
Anlage/n:
1
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | Lageplan Grünfläche Schönwohld (1140 KB) |