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Bürgerinformationssystem

Vorlage - 2021/000/0176-01  

Betreff: Verbundstelle der Versorgungsnetze zwischen den WW Felde und WW Bredenbek - Anpassungen in der Trägerschaft
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
2021/000/0176
Beratungsfolge:
Wasserversorgungsausschuss des Amtes Achterwehr Vorberatung
28.03.2022 
Sitzung des Wasserversorgungsausschusses des Amtes Achterwehr ungeändert beschlossen   
Amtsausschuss Achterwehr Entscheidung
31.05.2022 
Sitzung des Amtsausschusses des Amtes Achterwehr ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Dem Amtsausschuss wird empfohlen bzw. der Amtsausschuss beschließt, dass in Änderung der Beschlussfassung in der Sitzung vom 08.12.2021 zu Top 9 die Maßnahmen von der Gemeinde Bredenbek als Trägerin des Wasserwerks Bredenbek durchgeführt werden soll und sich das Amt im Rahmen einer Bezuschussung in Höhe von 50 % an den Kosten beteiligt..


Sachverhalt:

Der Amtsausschuss hat in seiner Sitzung am 08.12.2021 bereits der geplanten Automatisierung der Verbundstelle zugestimmt; seinerzeit war vorgesehen, dass die erforderlichen Maßnahmen auch vom Amt als Träger der Wasserwerks Felde umgesetzt werden und sich die Gemeinde Bredenbek per Zuschuss an den Kosten beteiligt.

Im Rahmen der weiteren Planungen wurde jedoch abschließend festgestellt, dass sich die Verbundstelle auf dem Gebiet und damit dem Zuständigkeitsbereich der Gemeinde Bredenbek bzw. dem Wasserwerk Bredenbek befindet. Zur Vermeidung etwaiger kommunal-, also auch steuer- und abgabenrechtlicher Probleme sollte daher die Maßnahme von der Gemeinde Bredenbek als Trägerin des Wasserwerks Bredenbek umgesetzt und sich das Amt „lediglich“ in Form eines Zuschusses an den Kosten beteiligen. Die entsprechende Beschlussvorlage für die Gremien der Gemeinde Bredenbek sieht dies auch entsprechend vor.

 

Unsichtlich der Kostenteilungsquote von 50:50 zwischen dem Amt und der Gemeinde Bredenbek wird an der bestehende Beschlussfassung aus Gründen der Vereinfachung der Praktikabilität festgehalten. Grundsätzlich wären zwar auch andere Aufteilungsverhältnisse z.B. nach Anschlusszahl, Wasserwerk usw. denkbar, diese unterliegen jedoch in einem stetigen Änderungsprozess und müsste daher für die Dauer der Finanzierung / Abschreibung jährlich angepasst werden. Die sich daraus ergebenden finanziellen Belastungen würden somit jährlichen Schwankungen unterliegen und damit die Gebührenkalkulation erschweren. Insofern wird aufgrund der beiderseitig bestehenden Vorteile durch die Verbundstelle die hälftige Kostenteilung weiterhin als sachgerecht angesehen.


Finanzielle Auswirkungen:

Konkrete finanzielle Auswirkungen ergeben sich aus dieser geänderten Beschussfassung nicht, da die finanziellen Belastungen für den Haushalt des WW Felde gleich bleiben.


Anlage/n:

Keine