Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Bürgerinformationssystem

Vorlage - 2022/000/0194  

Betreff: Kreditaufnahme zur Teilfinanzierung der Baukosten für den Neubau einer Flüchtlings-/Obdachlosenunterkünft in Jägerslust
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Finanz- und Bauausschuss des Amtes Achterwehr Vorberatung
26.04.2022 
Sitzung des Finanz- und Bauausschusses des Amtes Achterwehr ungeändert beschlossen   
Amtsausschuss Achterwehr Entscheidung
31.05.2022 
Sitzung des Amtsausschusses des Amtes Achterwehr ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Der Amtsausschuss beschließt bzw. dem Amtsausschuss wird empfohlen, den Amtsdirektor zur teilweisen Finanzierung der Baukosten für den Neubau einer Flüchtlings-/Obdachlosenunterkunft in Jägerslust zu ermächtigen, einen Kredit in Höhe von 1.800.000,00 Euro mit einer Laufzeit von 30 Jahren, Zinsbindung entsprechend Laufzeit, Tilgung laufend in gleichbleibenden Raten, nach Abforderung von Angeboten bei mindestens 3 Kreditinstituten beim zinsgünstigsten Anbieter aufzunehmen.


Sachverhalt:

Der Amtsausschuss hat in seiner Sitzung am 05.07.2021 die Errichtung eines Neubaus zur Unterbringung von Flüchtlingen und Obdachlosen im Bereich Jägerslust beschlossen. Im Rahmen der Sitzung am 22.02.2022 wurde für die Maßnahmen aufgrund der zwischenzeitlich vorliegenden Ausschreibungsergebnisse zusätzliche Haushaltsmittel bereitgestellt.

Nach entsprechender Auftragserteilung habe die Baumaßnahmen Mitte April 2022 begonnen.

 

Der aktuelle Entwurf einer 1. Nachtragshaushaltssatzung 2022 sieht nunmehr insgesamt Haushaltsmittel in Höhe von 2.325.000 Euro vor, wovon ein Betrag von 525.000 Euro als Verpflichtungsermächtigung zu Lasten der HH-Jahres 2023 ausgewiesen ist. Für die im Jahr 2022 bereitgestellten Mittel von 1.800.000 Euro ist eine Refinanzierung über eine Kreditaufnahmen vorgesehen, für die es einer gesonderter Ermächtigung für den Amtsdirektor bedarf.

Aufgrund der aktuellen Entwicklungen am Kapitalmarkt mit steigenden Zinskonditionen erscheint es sinnvoll, möglichst zeitnah nach Vorliegen der haushaltsrechtlichen Grundlagen (Bekanntmachung des 1. Nachtragshaushaltes) die für das Jahr 2022 vorgesehen Kreditaufnahme durchzuführen. Über die Finanzierung der dann verbleibenden Baukosten ist vor dem Hintergrund des Haushaltes 2023 gesondert zu beraten und zu beschließen

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Aufnahme des Kredites ergeben sich langfristige Haushaltsbelastungen für das Amt in Form von Tilgungs- und Zinsverpflichtungen. Die Tilgungsbelastungen beträgt dabei 60.000 Euro jährlich; die Zinsbelastungen sind abhängig vom tatsächlichen Zinssatz bei Abschluss des Kreditvertrages und dürften bei einem aktuellen Zinssatz zwischen 1,5 und 2 % zunächst rund 27.000 bis 36.000 Euro jährlich ausmachen. Sowohl die jährlichen Tilgungs- als auch Zinsbelastungen werden dabei zunächst über die Einnahmen aus Mieten und Nutzungsentschädigungen für die belegten Räumlichkeiten getragen; ein etwaig verbleibender Saldo belastet dann die jährliche Amtsumlage.


Anlage/n:

Keine.