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Bürgerinformationssystem

Vorlage - 2022/104/0201  

Betreff: Gemeinsame Vermittlungsstelle für Kindertagespflegepersonen mit den Ämtern Molfsee und Bordesholm unter Trägerschaft des Diakonischen Werks Altholstein GmbH
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Melsdorf Entscheidung
22.06.2022 
Sitzung der Gemeindevertretung Melsdorf ungeändert beschlossen   
Schul-, Kultur-, Sport- und Sozialausschuss der Gemeinde Melsdorf Vorberatung

Beschlussvorschlag:

Der Gemeindevertretung wird empfohlen bzw. die Gemeindevertretung beschließt, dass die bestehende Leistungsvereinbarung mit den Ämtern Bordesholm und Molfsee sowie der Diakonisches Werk Altholstein GmbH über den gemeinsamen Betrieb und die Finanzierung einer Vermittlungsstelle für Kindertagespflegepersonen zum 31.12.2022 entsprechend der Regelungen des § 9 Satz 2 2. Halbsatz durch die Bürgermeisterin zu kündigen ist; die Kündigung erfolgt zunächst ausdrücklich nur zur Fristwahrung mit dem Ziel, im Rahmen weiterer Gespräche die Grundlagen für einen weiteren gemeinsamen Betrieb mit Wirkung ab dem 01.01.2023 abzustimmen, in denen insbesondere eine angemessene Verteilung der Finanzierungslasten unter Einbindung des Kreises als örtlichem Träger der Jugendhilfe festgelegt wird.


Sachverhalt:

Für den Bereich der Betreuung von Kindern unter 3 Jahren stellt die Kindertagespflege eine wichtige Alternative bzw. Ergänzung der bestehenden einrichtungsbezogenen Betreuungsangebote dar. Die Sicherstellung eines ausreichenden Betreuungsangebotes ist dabei zunächst primär Aufgabe der Kreise als örtliche Träger der Jugendhilfe; bei der Erfüllung dieser Aufgabe werden sie von den kreisangehörigen Gemeinde unterstützt (§ 8 Absatz 1 Kindertagesförderungsgesetz – KiTaG.

 

Vor diesem Hintergrund haben sich die Gemeinden das Amtes Achterwehr (aktuell mit Ausnahme der Gemeinden Achterwehr und Quarnbek) bereits im Jahr 2013 gemeinsam mit den Ämtern Bordesholm, Molfsee und Flintbek an der Errichtung einer Vermittlungsstelle für Kindertagespflegepersonen in Trägerschaft des Diakonischen Werks Altholstein GmbH beteilt. Das Amt Flintbek ist dann mit Ablauf des Jahres 2016 aus dieser Kooperation ausgetreten.

 

Aktuell werden im Amtsgebiet über die Vermittlungsstelle insgesamt fünf Tagespflegekräfte betreut (2x Ottendorf in der ITP, Felde, Krummwisch und Melsdorf). Neben der Betreuung der Tagespflegekräfte ist die Vermittlungsstelle auch zuständiger Ansprechpartner für die Eltern, übernimmt das Werben und Vermitteln der Tagespflegekräfte, macht Öffentlichkeitsarbeit und hilft bei Konfilktfällen.

 

Nach der aktuellen Finanzierungsvereinbarung beteiligt sich jedes Amt mit einem jährlichen Betrag von 6.404,27 Euro an den laufenden Kosten; aufgrund der zwischenzeitlichen Kostensteigerungen soll dieser Betrag auf jährlich 8.000 Euro steigen. Die Vereinbarung ist jeweils mit einer Frist von 6 Monaten zum Jahresende kündbar.

Der Kreis als originär zuständiger Träger beteiligt sich bislang mit einem jährlichen Zuschuss in Höhe von 6.382,91 Euro.

 

Vor dem Hintergrund der deutlichen Kostensteigerung sieht es die Verwaltung als sinnvoll an, die weitere Beteiligung an der Vermittlungsstelle einer kritischen Überprüfung zu unterziehen, da hierdurch zwar Tätigkeitsbelastungen von der eigenen Verwaltung ferngehalten werden, gleichzeitig aber auch wichtige Informationen im Rahmen der Bedarfsplanung verloren gehen, da kein unmittelbarer Kontakt zu den Tagespflegekräften besteht.

Der Kreis hat ganz aktuell eine umfassende Evaluation der bestehenden Strukturen zur Kindertagespflegevermittlung angekündigt und strebt die Umsetzung der daraus entwickelten Anpassungserfordernisse mit Wirkung ab dem Jahr 2023 an. Ob und in welchem Umfang dies gelingt und welche Auswirkungen dies für den örtlichen Bereich hat, ist derzeit noch unklar.

 

Um dennoch für das Amt bzw. die amtsangehörigen Gemeinden die erforderlichen Handlungsoptionen zu sichern, sollen den zuständigen Gemeindegremien rechtzeitig bis spätestens 24.06.2022 entsprechende Beschlüsse fassen, wonach die bestehende Vereinbarung zur Fristwahrung vorsorglich zum 31.12.2022 gekündigt, gleichzeitig aber auch die Bereitschaft zu Gesprächen über die Fortführung der Zusammenarbeit unter Anpassung der bestehenden Finanzierungs- und Aufgabenstrukturen signalisiert werden sollte.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Durch die Kündigung würden zunächst die jährlichen Finanzierungsanteile an der Vermittlungsstellen entfallen. In der Folge wäre aber auch zu entscheiden, ob und in welcher Weise eine alternative Lösung geschaffen wird, welche dann ihrerseits Kosten verursachen dürfte.


Anlage/n:

Keine