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Bürgerinformationssystem

Vorlage - 2018/050/0047  

Betreff: Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 29 "nördliche Wisch" (Neubau Amtsgebäude)
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Planungs-, Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Felde Vorberatung
22.11.2018 
Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Felde (offen)   
Gemeindevertretung Felde Entscheidung
18.12.2018 
Sitzung der Gemeindevertretung Felde ungeändert beschlossen   

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Beschlussvorschlag:

 

1.

Für das in der Ortslage von Felde neben dem Dorfzentrum gelegene Gebiet nördliche Wisch“ (vgl. anlg. Übersichtskarte) wird der Bebauungsplan Nr. 29 aufgestellt. Planungsziel ist es, für die Ansiedlung der Amtsverwaltung die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen.

 

 

2.

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

 

3.

Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes soll das Planungsbüro GR Zwo, Flensburg, beauftragt werden.

 

 

4.

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB  soll im Rahmen einer öffentlichen Anhörung durchgeführt werden.

 

 

5.

Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB soll schriftlich erfolgen.

 

 

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Sachverhalt:

Das Amt Achterwehr (der Amtsausschuss) hat beschlossen, den Sitz der Amtsverwaltung von Achterwehr nach Felde zu verlagern. Das neue Amtsgebäude soll auf der an der Dorfstraße gelegenen Freifläche „nördliche Wisch“ errichtet werden.

Planungsrechtliche Voraussetzung für die Realisierung dieses Vorhabens ist ein rechtskräftiger Bebauungsplan. Mit dem Aufstellungsbeschluss leitet die Gemeindevertretung das förmliche Planverfahren ein.

Parallel zum B-Plan Nr. 29 wird die 7. Änderung des FNP aufgestellt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter:  ..........   

Davon anwesend: ..........

Ja-Stimmen: ...........          Nein-Stimmen: ...........        Enthaltungen: ..........

 

 

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO. waren keine Gemeindevertreterinnen oder Gemeindevertreter von der Beratung und der Abstimmung ausgeschlossen / waren folgende Gemeindevertreterinnen oder Gemeindevertreter von der Beratung und der Abstimmung ausgeschlossen: ..................................................................................... .

Sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

-

 

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Anlage/n:

Aufstellungsbeschluss B-29 + Lageplan

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Aufstellungsbeschluss B-29 Amtsgebäude (230 KB)