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Bürgerinformationssystem

Vorlage - 2022/050/0415-01  

Betreff: Einführung einer Nutzungsgebühr für die VHS Felde; Erläuterung Nachfragen
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
2022/050/0415
Beratungsfolge:
Finanzausschuss der Gemeinde Felde Vorberatung
19.05.2022 
Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Felde (offen)   
Gemeindevertretung Felde Entscheidung

Beschlussvorschlag:

Der Gemeindevertretung Felde wird empfohlen, die Einführung bzw. Anpassung einer regelmäßig zu entrichtenden Gebühr für die Nutzung von Räumlichkeiten und IT-Ausstattung der Grundschule Felde zu beschließen.


Sachverhalt:

In Bezug auf die ursprüngliche Beschussvorlage 2022/050/0415 wurden Erläuterungen zu folgenden Themen benötigt.

 

  1. Wie kommt es zu dem Aufteilungsschlüssel für die Nutzung zwischen Schule und VHS von 50 zu 50? Die VHS bietet doch je Semester nur jeweils 2 Kurse an. Ist die Nutzung der Schule auch nur so gering?

 

Der ursprüngliche Aufteilungsschlüssel wurde zunächst im Austauschgespräch kommuniziert. Aufgrund dieser Nachfrage wurde um erneute Prüfung geben. Nach einem Austausch zwischen der Schulleitung der GS Felde, der dortigen IT-Betreuung und der VHS-Leitung wird das neue Nutzungsverhältnis auf 80% für die Grundschule und 20% für die VHS korrigiert.

 

  1. Sind die dargestellten Kosten für die Wartung i. H. v. 1.000 Euro/a als zusätzlich zu der bisher schon gezahlten Pauschale jährlich zu zahlen?

    Der Amtsverwaltung liegen keine Erkenntnisse vor, dass in näherer Vergangenheit eine Nutzungspauschale von der VHS entrichtet wurde. Die hier kalkulierte Pauschale bezieht sich rein auf die Mitnutzung der von der Grundschule Felde zur Verfügung gestellten IT-Ausstattung.
     
  2. Wird das Betriebssystem Windows 10 noch für die unterstellte Nutzung von 5 Jahren von Microsoft aktualisiert? Oder sollte nicht auf die aktuelle Version, Windows 11 upgedated werden? Ist ein Update auf Windows 11 mit bestehenden Rechnern möglich?

    Die Aktualisierung von Windows 10 auf Windows 11 ist in diesem Fall nicht relevant, da die PC’s ausschließlich mit den im Vermerk genannten Wächterkarten betrieben werden. Diese setzen das System bei jedem Neustart auf einen ganz bestimmten Stand zurück. Unerlaubte Manipulationen am Betriebssystem und anderer Software werden damit verhindert.
    Die Systemanforderungen für Windows 11 sind relativ hoch. Die vorhandenen PC erfüllen diese Anforderungen nicht. Ebenfalls unterstützen die PC-Wächterkarten zur Zeit nur Betriebssysteme bis Windows 10.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Abweichend von der Ursprungsvorlage würde sich aufgrund der prozentualen Veränderung zugunsten der VHS von 50% auf 20% der jährliche Anteil von 775 EUR auf 310,00 EUR reduzieren.

 

Die Gesamtkosten für die Bereitstellung der Haushaltsmittel im Schulhaushalt 2022 betragen unvendert 3.450,- EUR (davon 700,- EUR anteilige Wartungs-/Unterhaltungskosten für das Jahr 2022).

 

Aktueller Bedarf (bis einschl. 2027)

 

 

 

Art

Gesamt

Anteil GS

Anteil VHS

einmalige Investitionen (Beamer, SSD's, Win 10 Lizenzen)

     2.750,00 €

       2.200,00 €

          550,00 €

lfd. Wartung/Unterhaltung

     5.000,00 €

       4.000,00 €

      1.000,00 €

 

 

 

 

Abschreibung auf 5 Jahre

pro Jahr

       1.240,00

          310,00 €

 

pro Monat

             103,33

            25,83

 


Anlage/n:

- keine -