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Bürgerinformationssystem

Vorlage - 2022/171/0096  

Betreff: Grundsatzbeschluss über Flächenumfang für regenerative Energien
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Westensee Entscheidung
30.06.2022 
Sitzung der Gemeindevertretung Westensee ungeändert beschlossen   
Umwelt-und Fremdenverkehrsausschuss der Gemeinde Westensee Vorberatung
14.06.2022 
Sitzung des Umwelt-und Fremdenverkehrsausschusses der Gemeinde Westensee (offen)   

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss empfiehlt/die Gemeindevertretung beschließt:

 

Für die Erzeugung regenerativer Energien z.B. durch Flächensolarparks begrenzt die Gemeinde die Flächen auf max. 2 % des Gemeindegebiets. Flächensolarparks und sonstige werden zudem auf die Bereiche begrenzt, die nicht dem Naturschutz- oder dem Landschaftsschutz unterliegen. Darüberhinausgehende Wünsche nach einer Bauleitplanung zur Ermöglichung von Solarparks können nicht berücksichtigt werden.


Sachverhalt:

Die Gemeinden sehen sich aufgrund der wirtschaftlichen  Rahmenbedingungen und der politischen Vorgaben sehr weit reichenden Wünschen nach Flächen für regenerative Energien ausgesetzt. Bezogen auf die Gemeinde Westensee erstrecken sich die Wünsche mangels Vorranggebieten für Windenergie auf Flächensolarparks. Das Land Schleswig-Holstein hat für die Windenergie ein Nutzungsziel von 2 % der Landesfläche gesetzt. Die Gemeinde Westensee sieht sich ebenfalls in der Verantwortung zur Erzeugung regenerativer Energien beizutragen, ist sich aber gleichermaßen bewusst, dass es auch gilt, den Landschaftsraum um den Westensee in seiner bisherigen Ausprägung als Kultur- und Naturlandschaft weitgehend zu belassen. Insoweit orientiert sich die Gemeinde an den Vorgaben des Landes und begrenzt die Bereitschaft Flächensolarparks über eine Bauleitplanung zu ermöglichen, auf max. 2 % des Gemeindegebiets. Da die landschaftlich hochwertigsten Bereiche naturgemäß dem Naturschutz- bzw. dem Landschaftsschutz unterliegen, sollen zusätzlich in diesen Bereichen keine  Solarparks durch Bauleitplanung ermöglicht werden.

Im Ergebnis erbringt die Gemeinde Westensee zusammen mit dem weiteren Ausbau der Photovoltaik auf Hausdächern einen erheblichen Beitrag zur Erzeugung regenerativer Energien unter Würdigung und Sicherung der Kernzone des Naturparks Westensee und der über die Energieerzeugung hinausgehenden Interessen an einer herkömmlichen Landwirtschaft.

 

Nach der geltenden Rechtslage besteht kein Anspruch auf Bauleitplanung. Die Gemeinde hat sich bei ihrer Bauleitplanung alleine an den städtebaulichen Erfordernissen und sonstigen gemeindlichen Zielen orientieren. Insoweit ist eine Eingrenzung auf eine bestimmte Flächengröße und –Kulisse zulässig.


Finanzielle Auswirkungen:

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Anlage/n:

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