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Bürgerinformationssystem

Vorlage - 2022/001/0124  

Betreff: Raumordnungsverfahren "Errichtung und Betrieb einer Deponie der Klasse I an der
B76 Gammelby/Kosel"
Stellungnahme
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Achterwehr Entscheidung
30.06.2022 
Sitzung der Gemeindevertretung Achterwehr ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Achterwehr gibt folgende Stellungnahme ab:

 

Für den Betrieb des Kieswerks wurden umfangreiche vertragliche Grundlagen zwischen dem Betreiber, dem Kreis Rendsburg-Eckernförde als Genehmigungsbehörde und der Gemeinde Achterwehr  geschaffen. Mit den teilweise verwaltungsaktersetzenden öffentlich-rechtlichen vertraglichen Grundlagen vom 23.05.2013, 25.06.2014 und 23.12.2021 wurde einerseits die Erschließung gesichert und andererseits die Grundlage dafür geschaffen, dass jegliche Nutzung des Kieswerks nach dem 31.12.2030 endet. Diese ist danach unabhängig vom Grad der Verfüllung.

Die Gemeinde Achterwehr ist seit vielen Jahrzehnten im Ortsteil Schönwohld durch die Abfalldeponie der Stadt Kiel und durch das Kieswerk stark beeinträchtigt. Mit den geschlossenen Verträgen wurde sichergestellt, dass diese Beeinträchtigung einen finalen Schlusspunkt erhält.

Das Kieswerk kann nur über den Gemeindeweg „GIK Griesenbötel-Fegefeuer (Fegefeuerweg)“ erreicht werden. Hier besteht ein Sondernutzungsvertrag zwischen der Gemeinde und dem Betreiber. Die Gemeinde Achterwehr ist nicht bereit die Sondernutzung für eine andere Art der Nutzung des Kieswerks zu genehmigen.

Zusätzlich wurde zu Entlastung der angrenzenden Wohnbebauung vor Lärm- und Staubimmissionen im Bereich eines im Gemeindeeigentum stehenden Grundstücks ein Lärmschutzwall angelegt. Diese Zufahrt wurde aufgrund eines Pachtvertrags dem Kiesgrubenbetreiber überlassen. Die Zurverfügungstellung dieses Teilbereichs erfolgt ausschließlich für den Betrieb des Kieswerks und endet ebenfalls mit dem 31.12.2030. Die Zuwegung wird für den Bau und den Betrieb einer Deponie der Klasse I nicht zur Verfügung gestellt werden.

Damit ist aber die Erschließung für den Bau und Betrieb einer Deponie der Klasse I nicht gesichert.

 

Zusammengefasst ist das Kieswerk Schönwohld nicht geeignet, der Bau und der Betrieb einer Deponie der Klasse I in Schönwohld wird abgelehnt.

 


Sachverhalt:

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Finanzielle Auswirkungen:

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Anlage/n:

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