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Bürgerinformationssystem

Vorlage - 2022/104/0209  

Betreff: 2. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Melsdorf Entscheidung
20.07.2022 
Sitzung der Gemeindevertretung Melsdorf ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Melsdorf beschließt den als Anlage beigefügten Entwurf einer 2. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2022 als Satzung.


Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung hat im Rahmen der bisherigen Haushaltsplanungen die erforderlichen Bereitstellungen von Finanzmitteln für die Errichtung der neuen Sporthalle vorgenommen.

Unter Berücksichtigung der 1. Nachtragshaushaltssatzung wurden hierfür insgesamt Haushaltsmittel in Höhe von 6.320.000 Euro (neu) bereitgestellt; weitere 650.973,53 Euro wurden bereits in den Jahren 2020 und 2021 insbesondere für Planungskosten verausgabt.

 

Aufgrund der zwischenzeitlich durchgeführten Ausschreibungsverfahren ist aktuell mit Mehrkosten gegenüber der letzten Kostenberechnung in Höhe von 876.000. Euro zu rechnen, welche sich unter Berücksichtigung einer jahresübergreifenden Bauzeit auf die Haushaltsjahre 2022 bis 2024 verteilen werden; zu zwei ausgeschriebenen Gewerken wurden leider keine Angebote abgegeben, so dass hier ein neuerliches Verfahren durchgeführt werden muss.

 

Da die zusätzlichen Finanzmittel jedoch erst in den Folgejahren tatsächlich benötigt werden und zunächst nur die haushaltsrechtliche Grundlage für die entsprechende Auftragserteilung geschaffen werden muss, werden diese zusätzlichen Mittel als Verpflichtungsermächtigung zu Lasten des Jahres 2023 ausgewiesen.

 

Die Finanzierung dieser Mittel ist dann über den Haushalt 2023 sicherzustellen, was ggf. auch die Refinanzierung einer etwaigen Kreditfinanzierung über die laufenden Haushalte der Folgejahre durch entsprechende Anpassungen der Realsteuerhebesätze einschließt.

.


Finanzielle Auswirkungen:

Insgesamt ergeben sich durch den aktuellen Entwurf eines 2. Nachtragshaushaltes 2022 folgende Änderungen:

 

Ergebnishaushalt:  Keine Änderungen.

 

Finanzhaushalt:  Keine Änderungen.

 

Die zusätzliche Bereitstellung von Haushaltsmitteln führt langfristig zu höheren Zins- und Tilgungsleistungen für einen Zeitraum von voraussichtlich 30 Jahren. Diese Kosten sind grundsätzlich über den laufenden Haushalt zu erwirtschaften.


Anlage/n:

Entwurf 2. Nachtragshaushaltssatzung 2022 der Gemeinde Melsdorf

Entwurf 2. Nachtragshaushalt Ergebnis-, Finanz- und Produktplan 2022

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2. Nachtragssatzung 2022 (119 KB)    
Anlage 2 2 2. Nachtragshaushalt 2022 Gemeinde Melsdorf Ergebnisplan (204 KB)    
Anlage 3 3 2. Nachtragshaushalt 2022 Gemeinde Melsdorf Finanzplan (207 KB)    
Anlage 4 4 2. Nachtragshaushalt 2022 Gemeinde Melsdorf Produktplan (160 KB)