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Bürgerinformationssystem

Vorlage - 2022/000/0184-01  

Betreff: Rechtliche Struktur des Wasserwerks Felde
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
2022/000/0184
Beratungsfolge:
Wasserversorgungsausschuss des Amtes Achterwehr Vorberatung
22.08.2022 
Sitzung des Wasserversorgungsausschusses des Amtes Achterwehr ungeändert beschlossen   
Amtsausschuss Achterwehr Entscheidung

Beschlussvorschlag:

Dem Amtsausschuss wird empfohlen bzw. der Amtsausschuss beschließt, mit Wirkung ab dem 01.01.2023 den Eigenbetrieb „Wasserwerk des Amtes Achterwehr in Felde“ aus dem Amtshaushalt herauszulösen und hierfür nach § 12 Eigenbetriebsverordnung einen eigenständigen Wirtschaftsplan zu erstellen.

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Sachverhalt:

Das Amt Achterwehr ist Träger des Wasserwerks Felde, welches in Form eines Regiebetriebs als Unterform eines Eigenbetriebs nach den Regelungen der Gemeindeordnung und der Eigenbetriebsverordnung geführt wird.

Entsprechend der bislang geltenden haushaltsrechtlichen Vorgaben war es in diesem Rahmen unproblematisch, den Wasserwerksbetrieb vollkommen unabhängig vom allgemeinen Verwaltungshaushalt des Amtes abzubilden und damit auch sicherzustellen, dass das Wasserwerk nicht über die Amtsumlage – und damit Gemeinden, die nicht zum Versorgungsbereich gehören – mitfinanziert wird.

Aufgrund einer Änderung des Krediterlasses durch das Innenministerium SH ist dies zukünftig nicht mehr sicherzustellen, da im Rahmen des Gesamtdeckungsprinzips etwaige Überschüsse im allgemeinen Verwaltungshaushalt dazu führen können, dass im Bereich des Wasserwerks geplante Kreditfinanzierungen nicht umgesetzt werden können.

 

Anlässlich der letzten Sitzung des Wasserversorgungsausschusses hat dieser die Verwaltung beauftragt, ggf. unter Hinzuziehung externer Beratung auch die Vor- und Nachteile einer etwaigen Rechtsformänderung zu prüfen und gegenüberzustellen. Diese Prüfung ist bislang noch nicht abgeschlossen, mit Blick auf die erforderlichen Vorarbeiten für die Haushaltsplanung 2023 bedarf es jedoch zumindest der formellen Entscheidung über die Ausgliederung des Haushaltes.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Die Ausgliederung der Betriebes aus dem Amtshaushalt hat grundsätzlich keine nennenswerten finanziellen Auswirkungen; in der Finanzsoftware wird hierfür lediglich ein zusätzlicher Haushalt angelegt, für den einmalige Einrichtungsaufwendungen entstehen.

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Anlage/n:

Keine