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Vorlage - 2022/000/0207
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Beschlussvorschlag:
Der als Anlage beigefügte Entwurf einer 4. Satzung zur Änderung der Satzung des Amtes Achterwehr über die Erhebung von Abgaben für die Wasserversorgungsanlage (Abgabensatzung Wasserversorgung Amt) vom 17.12.2014 wird beschlossen.
Sachverhalt:
Das Amt Achterwehr betreibt als öffentliche Einrichtung die zentrale Versorgung mit Trink- und Brauchwasser in den Gemeinden Achterwehr, Felde, Krummwisch (Ortsteile Groß Nordsee, Frauendamm und Jägerslust) und Quarnbek (Ortsteil Flemhude).
Zur Finanzierung der laufenden Unterhaltung und Verwaltung der Wasserversorgungsanlagen erhebt das Amt Benutzungsgebühren nach Maßgabe der Satzung des Amtes Achterwehr über die Erhebung von Abgaben für die Wasserversorgungsanlage vom 17.12.2014; die Gebühren werden in Form einer pauschalen Grundgebühr sowie einer benutzungsabhängigen Zusatzgebühr erhoben. Derzeit beträgt die Grundgebühr 2,60 Euro/Monat = 31,20 Euro/Jahr und die Zusatzgebühr (angepasst zum 01.01.2022) 1,03 Euro/m³ Wasserbezug aus der Wasserversorgungsanlage.
Auf Grundlage der Ist-Werte des Jahres 2021 wurde seitens der Verwaltung turnusgemäß eine Fortschreibung der Gebührenkalkulation erstellt, die insbesondere berücksichtigt, dass die laufenden Unterhaltungskosten im vergangenen und auch im laufenden Jahr erheblich angestiegen sind. In diesen beiden Jahren sind zusammen Defizite von über 160.000 Euro aufgelaufen. Ferner sind Überschüsse aus Vorjahren zwischenzeitlich aufgelöst. Dies berücksichtigend ergibt sich aus der aktualisierten Gebührenkalkulation eine neue Zusatzgebühr von 1,63 Euro/m³ bei gleichbleibender Grundgebühr.
Der anliegende Entwurf einer 4. Änderungssatzung sieht daher vor, den entsprechenden Gebührensatz für die Zusatzgebühr mit Wirkung ab dem 01.01.2023 neu auf 1,63 Euro/m³ festzusetzen.
Finanzielle Auswirkungen:
Durch die Anhebung des Gebührensatzes für die Zusatzgebühr ist bei gleichbleibender Menge des abgegebenen Trinkwassers von Mehreinnahmen in Höhe von rund 119.800 Euro im Rahmen der Verbrauchsabrechnung für das Jahr 2023 zu rechnen; diese verteilen sich nahezu hälftig auf die Aufkommen aus der Grundgebühr und der Zusatzgebühr.
Anlage/n:
Entwurf 4. Änderungssatzung zur Abgabensatzung Wasserversorgung Amt
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | 4. Änderungssatzung zur Abgabensatzung Wasserversorgung Amt (97 KB) |