Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Bürgerinformationssystem

Vorlage - 2022/028/0262  

Betreff: 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Bredenbek über die Erhebung von Abgaben für die Wasserversorgungsanlage vom 01.07.2019
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Bredenbek Entscheidung
08.12.2022 
Sitzung der Gemeindevertretung Bredenbek ungeändert beschlossen   
Finanzausschuss der Gemeinde Bredenbek Vorberatung
08.11.2022 
Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Bredenbek (offen)   

Beschlussvorschlag:

Der als Anlage beigefügte Entwurf einer 1. Satzung zur Änderung der Satzung er Gemeinde Bredenbek über die Erhebung von Abgaben für die Wasserversorgungsanlage vom 01.07.2019 wird beschlossen.


Sachverhalt:

Die Gemeinde Bredenbek betreibt als öffentliche Einrichtung die zentrale Versorgung mit Trink- und Brauchwasser in der Gemeinde; über die Einrichtung werden auch Teile der Gemeinden Bovenau und Krummwisch versorgt.

 

Zur Finanzierung der laufenden Unterhaltung und Verwaltung der Wasserversorgungsanlagen erhebt die Gemeinde Benutzungsgebühren nach Maßgabe der Satzung der Gemeinde Bredenbek über die Erhebung von Abgaben für die Wasserversorgungsanlage vom 01.07.2019; die Gebühren werden in Form einer pauschalen Grundgebühr sowie einer benutzungsabhängigen Zusatzgebühr erhoben. Derzeit beträgt die Grundgebühr 2,60 Euro/Monat = 31,20 Euro/Jahr und die Zusatzgebühr 0,65 Euro/m³ Wasserbezug aus der Wasserversorgungsanlage.

 

Auf Grundlage der Ist-Werte des Jahres 2021 wurde seitens der Verwaltung turnusgemäß eine Fortschreibung der Gebührenkalkulation erstellt, die insbesondere berücksichtigt, dass die laufenden Unterhaltungskosten im vergangenen und auch im laufenden Jahr im Rahmen der umfassenden Sanierung- und Erneuerungsarbeiten erheblich angestiegen sind und hieraus allein in 2021 ein zusätzliches Defizit von über 20.000 Euro aufgelaufen ist. Dies berücksichtigend ergibt sich aus der aktualisierten Gebührenkalkulation eine neue Zusatzgebühr von 1,00 Euro/m³.

 

Der anliegende Entwurf einer 1. Änderungssatzung sieht daher vor, den entsprechenden Gebührensatz für die Zusatzgebühr mit Wirkung ab dem 01.01.2023 neu auf 1,00 Euro/m³ festzusetzen.

 

.


Finanzielle Auswirkungen:

Durch die Anhebung des Gebührensatzes für die Zusatzgebühr ist bei gleichbleibender Menge des abgegebenen Trinkwassers von Mehreinnahmen in Höhe von rund 27.500 Euro im Rahmen der Verbrauchsabrechnung für das Jahr 2023 zu rechnen; diese verteilen sich nahezu hälftig auf die Aufkommen aus der Grundgebühr und der Zusatzgebühr.

 


Anlage/n:

Entwurf 1. Änderungssatzung zur Abgabensatzung Wasserversorgung Bredenbek

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 1. Änderungssatzung zur Abgabensatzung Wasserversorgung Bredenbek (96 KB)