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Bürgerinformationssystem

Vorlage - 2022/001/0135  

Betreff: Haushaltssatzung der Gemeinde Achterwehr für das Haushaltsjahr 2023
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Finanzausschuss der Gemeinde Achterwehr Vorberatung
30.11.2022 
Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Achterwehr (offen)   
Gemeindevertretung Achterwehr Entscheidung

Beschlussvorschlag:

Der Gemeindevertretung wird empfohlen, den als Anlage beigefügten Entwurf einer Haushaltssatzung für das Jahr 2023 nebst Anlagen als Satzung zu beschließen.


Sachverhalt:

Nach § 77 der Gemeindeordnung hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.

Entsprechend der maßgeblichen Regelungen der Gemeindeordnung (§ 78ff GO) sowie der ergänzenden Vorschriften der Gemeindehaushaltsverordnung Doppik (GemHVO Doppik) wurden unter Berücksichtigung des Haushaltserlasses des Innenministeriums SH sowie die für die Gemeinde geltenden, maßgeblichen finanzielle Eckwerte seitens der Verwaltung die anliegenden Entwürfe eines Ergebnis- und eines Finanzplanes für das Jahr 2023 erarbeitet, deren Ergebnisse in dem anliegenden Entwurf einer Haushaltssatzung ausgewiesen sind.

 

Gegenüber den Planwerten der Vorjahre ergeben sich insbesondere die in der beigefügten Übersicht mit den anzupassenden Haushaltsansätzen aufgeführten Änderungen.

 

Insgesamt ergibt sich aus dem Planentwurf in der Ergebnisplanung ein Defizit in Höhe von 264.600 Euro sowie in der Finanzplanung ein Fehlbetrag in Höhe 218.600 Euro.

 

Neben den Festsetzungen der Gesamtbeträge von Einnahmen und Ausgaben im Bereich des Ergebnis- sowie des Finanzplans werden über den Entwurf der Haushaltssatzung festgesetzt:

- Der Höchstbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 50.000,00 Euro.

- Die Anzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 11,07 Stellen.

- Hebesätze für die Realsteuern auf 370 (Grundsteuer A), 390 (Grundsteuer B) und 370 (Gewerbesteuer).

 

Aufgrund der veranschlagten Kreditaufnahme bedarf die Haushaltssatzung einer Genehmigung nach § 85 GO der Genehmigung durch die Kommunalaufsicht

 

 

.


Finanzielle Auswirkungen:

Der Beschluss über die Haushaltssatzung hat zunächst keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen; diese ergeben sich erst durch die Umsetzung des Haushaltes durch die/die Bürgermeisterin/Bürgermeister sowie die Verwaltung.

Entsprechend der Ausweisungen ergibt sich bei planmäßigem Verlauf des Haushaltsjahres im Ergebnisplan ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 264.600,00 Euro; im Finanzplan ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 218.600,00 Euro, so dass zum 31.12.2022 die liquiden Mittel der Gemeinde einen Stand von 866.290,91 Euro ausweisen würden (voraussichtlicher Stand gem. 2. Nachtragsplan zum 31.12.2022: 1.084.890,91 Euro).


Anlage/n:

-Liste der Änderungen im Haushalt 2023 zum HH 2022 (Entwurf FA)

-Entwurf der Haushaltssatzung 2023 der Gemeinde Achterwehr

-Stellenplan 2023 der Gemeinde Achterwehr

-Entwurf des Ergebnis-, Finanz- und Produktplanes 2023 der Gemeinde Achterwehr (Stand 22.11.2022 Entwurf FA)

 

Hinweis: Die vollständigen Unterlagen mit Vorbericht und Anlagen werden erst nach der Beratung im Finanzausschuss für die abschließenden Beschlussfassung in der Gemeindevertretung erstellt.)

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Änderungen Ansätze HH 2023 Achterwehr (Entwurf FA) (683 KB)    
Anlage 2 2 HH-Satzung 2023 Achterwehr (Entwurf FA) (19 KB)    
Anlage 3 3 Stellenplan Achterwehr 2023 (19 KB)    
Anlage 4 4 Haushaltsplan 2023 Achterwehr Ergebnis- Finanz- Produktplan (Entwurf FA) (589 KB)