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Vorlage - 2022/130/0206
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Beschlussvorschlag:
Der Gemeindevertretung wird empfohlen, den als Anlage beigefügten Entwurf einer Haushaltssatzung für das Jahr 2023 nebst Anlagen als Satzung zu beschließen.
Sachverhalt:
Nach § 77 der Gemeindeordnung hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.
Entsprechend der maßgeblichen Regelungen der Gemeindeordnung (§ 77 ff GO) sowie der ergänzenden Vorschriften der Gemeindehaushaltsverordnung Doppik (GemHVO Doppik) wurden unter Berücksichtigung des Haushaltserlasses des Innenministeriums SH, die für die Gemeinde geltenden, maßgeblichen finanziellen Eckwerte sowie die Mittelanmeldungen aus den gemeindlichen Fachausschüssen seitens der Verwaltung die anliegenden Entwürfe eines Ergebnis- und eines Finanzplanes für das Jahr 2023 erarbeitet, deren Ergebnisse in dem Entwurf einer Haushaltssatzung ausgewiesen sind.
Neben den Festsetzungen der Gesamtbeträge von Einnahmen und Ausgaben im Bereich des Ergebnis- sowie des Finanzplans werden über den Entwurf der Haushaltssatzung festgesetzt:
- Der Höchstbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 0,00 Euro.
- Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 300.000,00 Euro.
- Die Anzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 16,76 Stellen.
- Hebesätze für die Realsteuern auf 390 (Grundsteuer A), 390 (Grundsteuer B) und 370 (Gewerbesteuer).
Der Entwurf einer Haushaltssatzung in der vorliegenden Fassung bedarf keiner Genehmigung nach § 85 GO der Genehmigung durch die Kommunalaufsicht.
Finanzielle Auswirkungen:
Der Beschluss über die Haushaltssatzung hat zunächst keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen; diese ergeben sich erst durch die Umsetzung des Haushaltes durch die/die Bürgermeisterin/Bürgermeister sowie die Verwaltung.
Entsprechend der Ausweisungen ergibt sich bei planmäßigem Verlauf des Haushaltsjahres im Ergebnisplan ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 349.600,00 Euro; im Finanzplan ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 670.200,00 Euro, so dass zum 31.12.2023 die liquiden Mittel der Gemeinde einen Stand von 518.620,89 Euro ausweisen würden (Plan 31.12.2022: 1.138.820,89 Euro).
Anlage/n:
- Liste der Änderungen Ansätze HH 2023 Quarnbek
- Entwurf der Haushaltssatzung 2023 der Gemeinde Quarnbek mit Stellenplan
- Entwurf des Ergebnis-, Finanz- und Produkthaushaltes 2023 der Gemeinde Quarnbek
Hinweis:
Die vollständigen Unterlagen mit Vorbericht und Anlagen werden erst nach der Beratung und Beschlussfassung im Fachausschuss für die abschließende Beratung in der Gemeindevertretung erstellt.)