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Vorlage - 2022/126/0114
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Beschlussvorschlag:
1.
Die während der öffentlichen Auslegung der 1. Änderung des B-Planes Nr. 5 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden wurden mit folgendem Ergebnis geprüft
-siehe Anlage -
2.
Die Amtsverwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
3.
Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Rammskrug“ und die Begründung (siehe Anlage) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt
oder
... werden mit folgenden Änderungen gebilligt: ...........................................................
…………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………. .
und zur erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden/TÖBs gemäß § 4a (3) BauGB bestimmt. Die Frist für diese Beteiligung wird auf 2 Wochen verkürzt. Es wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten, bzw. ergänzten Teilen vorgebracht werden können.
Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.
Sachverhalt:
Die teilweise Berücksichtigung der während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen hat zu einer Änderung des Entwurfs geführt, so dass eine erneute Beteiligung notwendig wird. Die Gemeinde kann jedoch zur Verschlankung des Verfahrens bestimmen, dass nur zu den geänderten bzw. ergänzten Teilen des Entwurfs Stellungnahmen abgegeben werden können, zudem kann die Gemeinde die Dauer der Beteiligung angemessen verkürzen. Aufgrund der geringen Komplexität der Änderungen ist eine Verkürzung auf 2 Wochen angemessen.
Finanzielle Auswirkungen:
./.
Anlage/n:
6