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Bürgerinformationssystem

Vorlage - 2022/001/0136-02  

Betreff: Umsatzsteuerpflicht der juristischen Personen des öffentlichen Rechts (§2b UStG) - Einspeisevergütung aus BHKW
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
2022/001/0136
Beratungsfolge:
Finanzausschuss der Gemeinde Achterwehr Vorberatung
30.11.2022 
Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Achterwehr (offen)   
Gemeindevertretung Achterwehr Entscheidung

Sachverhalt:

Die Gemeinde betriebt auf privatrechtlicher Basis im Gebäude der ehemaligen Schule ein Blockheizkraftwerk (BHKW), welches das ehemalige Schulgebäude mit den gemeindlichen und vermieteten Räumlichkeiten sowie die angrenzende, gemeindliche Kindertageseinrichtung mit Wärme versorgt.

 

Im Rahmen der Wärmeerzeugung durch das BHKW wird als „Abfallprodukt“ Strom erzeugt, welcher in das Netz der SH Netz AG eingespeist wird und für den die Gemeinde eine entsprechende Einspeisevergütung erhält.

 

Die Einspeisevergütung stellt für die Gemeinde mit Wirkung ab dem 01.01.2023 eine umsatzsteuerpflichtige Einnahme dar; die anteilige Umsatzsteuer ist entsprechend abzuführen. Gleichzeitig kann für Eingangsrechnungen in Zusammenhang mit dem BHKW ab diesem Zeitpunkt ein Vorsteuerabzug geltend gemacht werden.

Zum HH-Jahr 2023 wird daher das BHKW aus dem Produkt 11104 in ein neues Produkt im Bereich 53501 umgesetzt und die dort erforderlichen Produktsachkonten als umsatzsteuerpflichtig gekennzeichnet.

 

Hinsichtlich der Wärmeproduktion bzw. –abgabe an die Mieter und deren umsatzsteuerrechtliche Behandlung bleibt derzeit eine Entscheidung des Bundesfinanzhofes (BFH) abzuwarten. Ggf. sind diese in Zusammenhang mit Vermietungen zukünftig als umsatzsteuerpflichtig anzusehen, so dass hier die entsprechenden Mietverträge zur Vermeidung finanzieller Nachteile für die Gemeinde anzupassen wären.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Die finanziellen Auswirkungen sind derzeit nicht konkret bezifferbar, da sie insgesamt vom Verhältnis Vorsteuer / Umsatzsteuer abhängig sind. Es ist aber davon auszugehen, dass die Nettoeinnahmen der Gemeinde aus dem BHKW um den Umsatzsteueranteil sinken.


Anlage/n:

Keine