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Bürgerinformationssystem

Vorlage - 2022/104/0223-08  

Betreff: Umsatzsteuerpflicht der juristischen Personen des öffentlichen Rechts (§2b UStG) - Einnahmen aus Werbeanzeigen
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
2022/104/0223
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Melsdorf Entscheidung
14.12.2022 
Sitzung der Gemeindevertretung Melsdorf zur Kenntnis genommen   
Finanzausschuss der Gemeinde Melsdorf Vorberatung
16.11.2022 
Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Melsdorf (offen)   

Sachverhalt:

Die Gemeinde verkauft zur teilweise Finanzierung ihrer Druckkosten für das Programmheft der VHS sowie das Gemeindeblatt gegen Entgelt Werbeanzeigen an Dritte.

 

Der Verkauf solcher Werbeanzeigen ist eine unternehmerische Tätigkeit und als solche umsatzsteuerpflichtig.

 

Im Haushalt werden im Bereich der Produkte, in denen diese Verkäufe verbucht werden, die jeweiligen Konten mit einer automatisierten Umsatzsteuerverbuchung versehen und die Produkte um die erforderlichen Steuerkonten erweitert.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Durch den erforderlichen Steuerabzug auf die Einnahmen reduzieren sich die Nettoeinnahmen der Gemeinde in diesem Bereich, was durch eine entsprechende Anpassung der Entgelte für die Werbeanzeigen ausgeglichen werden sollte.

 

 


Anlage/n:

Keine