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Bürgerinformationssystem

Vorlage - 2022/130/0210-06  

Betreff: Umsatzsteuerpflicht der juristischen Personen des öffentlichen Rechts (§2b UStG) - Einnahmen aus der Stromkostenerstattung Wasserversorgung
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
2022/130/0210
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Quarnbek Entscheidung
17.11.2022 
Sitzung der Gemeindevertretung Quarnbek ABGESAGT      
15.12.2022 
Sitzung der Gemeindevertretung Quarnbek zur Kenntnis genommen   
Finanzausschuss der Gemeinde Quarnbek Vorberatung
29.11.2022 
Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Quarnbek (offen)   

Sachverhalt:

Die private Wasserversorgungsgemeinschaft Köhlerberg betreibt eine Wasserversorgungsanlage inkl. Pumpwerk im Keller des Schulgebäudes der Gemeinde. Die Gemeinde erhält gemäß Vertrag vom 13.06.1994 die anteilig anfallenden Stromkosten erstattet. Den Strom für das Schulgebäude bezieht die Gemeinde aufgrund eines eigenständigen Vertrages mit einem Stromversorger.

 

Bei der Abrechnung der Stromkosten handelt es sich aufgrund der aktuellen Vertragskonstellation um eine umsatzsteuerpflichtige Leistung der Gemeinde. Entsprechend sind die in der Abrechnung enthaltenen anteiligen Umsatzsteuern zukünftig an das Finanzamt abzuführen, gleichzeitig besteht in diesem Umfang jedoch auch die Möglichkeit eines Vorsteuerabzugs auf die Abrechnung des Stromversorgers gegenüber der Gemeinde.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Die Umsatzsteuerpflicht wirkt sich für die Gemeinde neutral aus, da sich der an das Finanzamt abzuführende Betrag und der mögliche Vorsteuerabzug gegenseitig ausgleichen.


Anlage/n:

Keine