Bürgerinformationssystem
Vorlage - 2022/130/0210-06
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Sachverhalt:
Die private Wasserversorgungsgemeinschaft Köhlerberg betreibt eine Wasserversorgungsanlage inkl. Pumpwerk im Keller des Schulgebäudes der Gemeinde. Die Gemeinde erhält gemäß Vertrag vom 13.06.1994 die anteilig anfallenden Stromkosten erstattet. Den Strom für das Schulgebäude bezieht die Gemeinde aufgrund eines eigenständigen Vertrages mit einem Stromversorger.
Bei der Abrechnung der Stromkosten handelt es sich aufgrund der aktuellen Vertragskonstellation um eine umsatzsteuerpflichtige Leistung der Gemeinde. Entsprechend sind die in der Abrechnung enthaltenen anteiligen Umsatzsteuern zukünftig an das Finanzamt abzuführen, gleichzeitig besteht in diesem Umfang jedoch auch die Möglichkeit eines Vorsteuerabzugs auf die Abrechnung des Stromversorgers gegenüber der Gemeinde.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Umsatzsteuerpflicht wirkt sich für die Gemeinde neutral aus, da sich der an das Finanzamt abzuführende Betrag und der mögliche Vorsteuerabzug gegenseitig ausgleichen.
Anlage/n:
Keine