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Bürgerinformationssystem

Vorlage - 2/000/0184-01-01  

Betreff: Rechtliche Struktur des Wasserwerks Felde - Änderung der zeitlichen Planungen
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
2022/000/0184-01
Beratungsfolge:
Amtsausschuss Achterwehr Entscheidung
05.12.2022 
Sitzung des Amtsausschusses des Amtes Achterwehr ungeändert beschlossen   
Wasserversorgungsausschuss des Amtes Achterwehr Vorberatung
15.11.2022 
Sitzung des Wasserversorgungsausschusses des Amtes Achterwehr (offen)   

Beschlussvorschlag:

Dem Amtsausschuss wird empfohlen bzw. der Amtsausschuss beschließt, mit Wirkung ab dem 01.01.2024 den Eigenbetrieb „Wasserwerk des Amtes Achterwehr in Felde“ aus dem Amtshaushalt herauszulösen und hierfür nach § 12 Eigenbetriebsverordnung einen eigenständigen Wirtschaftsplan zu erstellen.

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Sachverhalt:

Das Amt Achterwehr ist Träger des Wasserwerks Felde, welches in Form eines Regiebetriebs als Unterform eines Eigenbetriebs nach den Regelungen der Gemeindeordnung und der Eigenbetriebsverordnung geführt wird.

 

Entsprechend der bislang geltenden haushaltsrechtlichen Vorgaben war es in diesem Rahmen unproblematisch, den Wasserwerksbetrieb vollkommen unabhängig vom allgemeinen Verwaltungshaushalt des Amtes abzubilden und damit auch sicherzustellen, dass das Wasserwerk nicht über die Amtsumlage – und damit Gemeinden, die nicht zum Versorgungsbereich gehören – mitfinanziert wird.

Aufgrund einer Änderung des Krediterlasses durch das Innenministerium SH ist dies zukünftig nicht mehr sicherzustellen, da im Rahmen des Gesamtdeckungsprinzips etwaige Überschüsse im allgemeinen Verwaltungshaushalt dazu führen können, dass im Bereich des Wasserwerks geplante Kreditfinanzierungen nicht umgesetzt werden können.

 

Anlässlich der Sitzung des Wasserversorgungsausschusses am 28.03.2022 hat dieser die Verwaltung beauftragt, ggf. unter Hinzuziehung externer Beratung auch die Vor- und Nachteile einer etwaigen Rechtsformänderung zu prüfen und gegenüberzustellen. Diese Prüfung ist bislang noch nicht abgeschlossen, mit Blick auf die erforderlichen Vorarbeiten für die Haushaltsplanung 2023 wurde dann mit BV 2022/000/0184-01 vorgeschlagen, zum 01.01.2023 den Eigenbetrieb in einen eigenständen Wirtschaftsplan zu überführen; der Wasserversorgungsausschuss ist dieser Empfehlung in seiner Sitzung am 22.08.2022 gefolgt.

Im Rahmen der zwischenzeitlichen Abstimmungsprozesse mit dem Anbieter der Finanzsoftware in der Amtsverwaltung musste nunmehr festgestellt werden, dass aufgrund der dortigen erheblichen Belastungen durch erforderliche Doppikumstellungen und Anpassungen in Zusammenhang mit den neuen Umsatzsteuerregeln für den öffentlichen Bereich eine entsprechende technische Umsetzung zum 01.01.2023 nicht möglich sein wird. Vor diesem Hintergrund wird daher nunmehr empfohlen, die entsprechenden Änderungen erst zum 01.01.2024 vorzunehmen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Die Ausgliederung des Betriebes aus dem Amtshaushalt hat grundsätzlich keine nennenswerten finanziellen Auswirkungen; in der Finanzsoftware wird hierfür lediglich ein zusätzlicher Haushalt angelegt, für den einmalige Einrichtungsaufwendungen entstehen.

Auch aus der zeitliche Verschiebung um ein Jahr dürften sich keine finanziellen Auswirkungen ergeben; dem wird ggf. durch entsprechende Anpassungen in der Haushaltsplanung vorgebeugt.

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Anlage/n:

Keine