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Bürgerinformationssystem

Vorlage - 2022/000/0211-01  

Betreff: Möglicher Trägervertrag Ehrenamtskoordination/Flüchtlingsberatung
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
2022/000/0211
Beratungsfolge:
Finanz- und Bauausschuss des Amtes Achterwehr Vorberatung
23.11.2022 
Sitzung des Finanz- und Bauausschusses des Amtes Achterwehr vertagt   
Amtsausschuss Achterwehr Entscheidung
05.12.2022 
Sitzung des Amtsausschusses des Amtes Achterwehr ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Dem Amtsausschuss wird empfohlen zu beschließen/ Der Amtsausschuss beschließt:

 

1.

 

1.1  Im Amt Achterwehr soll für eine über das bestehende Maß hinausgehende Flüchtlingsberatung und Ehrenamtskoordination im Umfang einer Personalstelle als freiwillige Leistung etabliert werden. Die Maßnahme ist auf drei Jahre zu befristen. Eine Verlängerung ist möglich.

1.2  Alternativ: Die Unterbringung von geflüchteten Menschen erfolgt in bisherigem Umfang..

 

2.

2.1 die Flüchtlingsberatung und Ehrenamtskoordination ist mit eigenem Personal         umzusetzen. Hierzu wird der Stellenplan befristet um eine Vollzeitstelle EG 8 erweitert.

 

2.2 die Flüchtlingsberatung und Ehrenamtskoordination ist mit einem externen Durchführungsträger umzusetzen. Die Mittel sind im Haushalt bereitzustellen..


Sachverhalt:

Zu dieser Thematik hat der Amtsausschuss in seiner Sitzung am 20.09.2022 folgenden Beschluss gefasst:

 

Der Amtsausschuss beauftragt den Amtsdirektor Gespräche mit der Diakonie Altholstein aufzunehmen, um Details in Bezug eines möglichen Trägervertrages abzustimmen (Leis­tungsverzeichnis, Kosten, etc.). Dies soll im nächsten Hauptausschuss vorgestellt werden.

 

Das Gespräch hat am 13.10.2022 unter Beteiligung von

 

-          Amtsdirektor Brand

-          Frau Kittmann

-          Herrn Rolf-Dieter Carstensen

-          Herrn Deisemann

-          Herrn Kock

-          Herrn Barre (Flüchtlingshilfe Felde e.V.)

-          Frau Gonnermann (Flüchtlingshilfe Felde e.V.)

 

mit Vertretern der Diakonie Altholstein stattgefunden.

 

Das in der Anlage beigefügte Kurzkonzept der Diakonie konnte in der letzten Sitzung des Hauptausschusses nicht beraten werden und wurde zur Vorberatung an den Finanz- und Bauausschuss verwiesen.

 

Das Angebot der Diakonie umfasst einen unter Ziffer 3. des Konzepts definierten Aufgabenbereich, der insgesamt Leistungen beschreibt, die von Ämtern und Gemeinden nicht oder lediglich als freiwillige Aufgabe zu erbringen sind. Die Leistungen der Diakonie sind weit überwiegend mit der Vermittlung von konkreten Hilfsangeboten Dritter beschrieben und auf eine konkrete Integrationsperspektive gerichtet. Dies betrifft nur einen kleinen Teil der im Amtsgebiet aufgenommenen Flüchtlinge.

Positiv hervorzuheben ist die beschriebene Unterstützung, Stärkung und Kooperation der ehrenamtlichen Flüchtlingshilfe, die bisher in dem wünschenswerten Umfang nicht stattfinden konnte. Für diesen unter Ziffer 4. beschriebenen- Bereich und die fehlende Öffentlichkeitsarbeit ist eine personelle Verstärkung angeraten.

Die in Teilen beschriebene allgemeine Lebenshilfe ( z.B. rechtliche Beratung, Familienberatung) betrifft nicht spezifisch geflüchtete Menschen und gehört nicht zum Aufgabenbereich des Amtes.

 

r die überwiegende Zahl der nur temporär aufgenommenen Fchtlinge (z.B. aus der Ukraine) ist hingegen nicht die dauerhafte gesellschaftliche Integration sondern eineckkehr in das Heimatland prioritär. Hier weist das Konzept Lücken auf. Zudem ist die Annahme, dass es für die beschriebenen Aufgaben des Einsatzes einer pädagogisch qualifizierten Fachkraft mit interkulturellen Erfahrungen bedarf, nicht schlüssig dargelegt.

 

Ausgehend von einem nachvollziehbaren zeitlichen Auffand im Äquivalent einer Vollzeitstelle und einer angenommenen Projektdauer von drei bis fünf Jahren scheinen die von der Diakonie veranschlagten Kosten inhe von 287.000,- bis 477.500,- € (ca. 8,23 € pro Einwohner/ Jahr) r diese freiwillige Leistung unverhältnismäßig hoch.

Angesichts der zu erwartenden und weiter steigenden Kosten für die vom Amt verpflichtend zu leistende Unterbringung geflüchteter Menschen (avisierte Zunahme der Flüchtlingszahlen; 20.000 Menschen bis März 2023 in SH; steigende Energiekosten; hohe Inflation) ist ein zurückhaltender Einsatz der r freiwillige Leistungen eingesetzten Mittel erforderlich. Unter dem Aspekt der Gleichbehandlung aller geflüchteten Menschen im Amtsgebiet muss auch bei steigenden Personenzahlen ein freiwillig eingeführter Standard der amtsseitigen Betreuung dauerhaft gewährleistet, insbesondere finanziert, werden können.

 

Nach Mitteilung der Diakonie ist unklar, zu wann eine Förderrichtlinie kommen wird und wie viele Mittel dann vorhanden sein werden. Grundsätzlich sei es jedoch vorgesehen, auch neuen Stellen und Trägern eine Förderung darüber zu ermöglichen. Die Mitarbeiterin aus dem Sozialministerium habe jedoch deutlich gemacht, dass ggf. erst mit dem Haushaltsbeschluss des Landes im März oder April klar wird, ob und in welcher Höhe Mittel zur Verfügung gestellt werden.

 

Verwaltungsseitig bleibt festzustellen, dass die Betreuung aller untergebrachten Flüchtlinge gerade mit Blick auf die von der Diakonie konzeptionierten Leistungen- auch mit der Anstellung einer weiteren geeigneten Verwaltungskraft verbessert werden kann, die dann über genügend Zeitanteile verfügt. Zugleich wäre die Kontinuität der Betreuung durch die dann gewährleistete wechselseitige Vertretung mit Herrn Deisemann gesichert.  Eine weitere befristete Stelle (gerechnet EG 8) verursacht Kosten in Höhe von ca. 45.000,- €hrlich. Die kalkulierten Sachkosten des Trägers fallen weitgehend nicht an. Die Schaffung der Stelle von Herrn Deisemann wurde seinerzeit vom Land temporär gefördert. Hier gilt das vorstehend zur Förderung wiedergegebene gleichermaßen.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

1.1 + 2.1  135.000,- bis 225.000,-€,

1.1 + 2.2  287.000,- bis 477.500,- €,

1.2 keine zusätzlichen Kosten

 t


Anlage/n:

Kurzkonzept

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Kurzkonzept zur Flüchtlingsberatung und Ehrenamtskoordination Achterwehr... (173 KB)