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Vorlage - 2018/050/0056
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Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Felde beschließt die als Anlage beigefügte Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuern in der Gemeinde Felde für das Jahr 2019.
Sachverhalt:
Für die Erhebung der Grundsteuern (A und B) sowie die Gewerbesteuern setzen die Gemeinden für jedes Haushaltsjahr den maßgeblichen Hebesatz fest; dies geschieht im Regelfall in der Haushaltssatzung für das jeweilige Haushaltsjahr.
Der Finanzausschuss der Gemeinde Felde hat in seiner Sitzung am 27.11.2018 empfohlen, die abschließende Beratung und Beschlussfassung über den Haushalt 2019 in der Gemeindevertretung erst in der Sitzung am 10.01.2019 durchzuführen, um u.a. die weiteren Entwicklungen im Bereich der KiTa-Förderung abzuwarten.
Der Ausschuss hat sich daneben dafür ausgesprochen, die Hebesätze für die Grundsteuern A und B von der 325 v.H. auf den Nivellierungssatz des Landes für das Jahr 2019, 332 v.H. anzuheben; der Gewerbesteuerhebesatz soll bei 336 v.H. verbleiben (entspricht dem Nivellierungssatz.
Damit seitens der Verwaltung die Jahresbescheidschreibung für die Grund- und Gewerbesteuern 2019 gleich zu Beginn des Jahres erfolgen kann, sind die entsprechenden Hebesätze in einer gesonderten Satzung zu beschließen; der Entwurf einer entsprechenden Satzung ist als Anlage beigefügt.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Anhebung der Hebesätze von 325 v.H. auf nunmehr 332 v.H. führt zu einer voraussichtlichen Mehreinnahme bei den Grundsteuern A und B von insgesamt rd. 6.300 Euro..
Anlage/n:
Entwurf einer Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuern in der Gemeinde Felde für das Jahr 2019
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | Hebesatz-Satzung 2019 Gemeinde Felde (97 KB) |