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Vorlage - 2022/001/0142
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Beschlussvorschlag:
Der Gemeindevertretung Achterwehr wird empfohlen, den als Anlage beigefügten Entwurf einer 2. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2022 als Satzung zu beschließen.
Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung hat bereits Ende des Jahres 2021 über den Haushalt für das laufende Jahr 2022 beraten und die entsprechende Haushaltssatzung beschlossen.
Im Rahmen eines ersten Nachtragshaushaltes im Juli dieses Jahres hat es bereits erste Änderungen an den Planansätzen gegeben. In Folge des laufenden Verwaltungsbetriebes in der Gemeinde sowie aufgrund zwischenzeitlicher Beschlussfassungen in den gemeindlichen Gremien sind diverse Änderungen dieses Haushaltes erforderlich geworden, welche sich im Einzelnen aus den anliegenden Unterlagen ergeben. .
Finanzielle Auswirkungen:
Insgesamt ergeben sich durch den aktuellen Entwurf eines 2. Nachtragshaushaltes 2022 folgende Änderungen:
Ergebnishaushalt: Der geplante Jahresfehlbetrag von 86.100 Euro reduziert sich und weist nun einen Jahresüberschuss in Höhe von 6.600 Euro aus.
Finanzhaushalt: Der geplante Finanzmittelfehlbetrag von 123.000 Euro reduziert sich
und weist nun einen Finanzmittelüberschuss von 600 Euro
aus.
Anlage/n:
Übersicht der Änderungsansätze im 2. Nachtragshaushalt 2022 (Stand: 22.11.2022)
Entwurf 2. Nachtragshaushaltssatzung
Entwurf 2. Nachtragshaushalt 2022 Gemeinde Achterwehr Ergebnisplan
Entwurf 2. Nachtragshaushalt 2022 Gemeinde Achterwehr Finanzplan
Entwurf 2. Nachtragshaushalt 2022 Gemeinde Achterwehr Produktplan