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Vorlage - 2022/171/0116
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Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung stimmt dem Abschluss des Änderungsvertrages zum bestehenden Finanzierungsvertrag für die Friedhöfe der Kirchengemeinde Westensee in Emkendorf und Westensee vom 09.06.20200 in der vorliegenden Fassung zu.
Sachverhalt:
Die Kirchengemeinde Westensee betreibt in den Gemeinden Emkendorf (Friedhöfe Bokelholm und Kleinvollstedt) sowie der Gemeinde Westensee drei Friedhöfe, welche u.a. auch der Bestattung der Einwohnerinnen und Einwohner der beiden Gemeinden dienen.
Zur Sicherung der Trägerschaft sowie Finanzierung dieser Friedhöfe wurde zuletzt im Jahr 2020 ein aktualisierter Finanzierungsvertrag abgeschlossen. Dieser sieht in § 2 Absatz 3 vor, dass die Kommunalgemeinden 90 v.H. der nicht durch Gebühren oder Benutzungsentgelte gedeckten Kosten der Friedhöfe übernehmen; der verbleibende Rest von 10 v.H. wird von der Kirchengemeinde getragen. Für die Berechnung der Beteiligungen der (kommunalen) Gemeinden werden dabei jeweils die Einwohnerzahlen zum 31.03. des Abrechnungsjahres herangezogen.
Im Rahmen der Sitzung des Friedhofsausschusses am 26.09.2022 wurde diesbezüglich empfohlen, eine Änderung dieser Ausgleichsregelungen dahingehend vorzunehmen, dass die Beteiligung der (kommunalen) Gemeinden mit Wirkung ab dem 01.01.2022 nicht mehr auf Basis der Einwohnerzahlen sondern jeweils hälftig ermittelt werden soll. Begründet wird dies mit einem erheblichen Mehraufwand durch das bestehende Abrechnungssystem.
Der anliegende Entwurf eines Änderungsvertrages beinhaltet die hierfür erforderlichen Vertragsanpassungen.
Aus Sicht der Verwaltung wird hierzu Folgendes angemerkt:
- Die hälftige Aufteilung der Kosten stellt sicherlich eine Vereinfachung dar…der Aufwand hält sich aus hiesiger Sicht aber grundsätzlich in Grenzen und es sollte daher eher die Frage geklärt werden, welches Verhältnis sachgerecht ist.
- Die Anbindung an die Einwohnerzahlen erfolgte insbesondere um den unterschiedlichen Gemeindegrößen gerecht zu werden. Mit Stand 31.12.2021 hatte die Gemeinde Westensee 1.545 EW und die Gemeinde Emkendorf 1.356 EW. Eine hälftige Aufteilung der Kosten bevorteilt damit aktuell leicht die Gemeinde Westensee (aus der Einwohnerzahl würde sich ein Aufteilungsverhältnis von 53 % Westensee und 47 % Emkendorf ergeben).
- Der Vertrag sieht hinsichtlich der Einwohnerzahlen den Stand 31.03. des jeweiligen Abrechnungsjahres vor. Der Stand 31.03. war vormals auch relevanter Wert nach dem FAG und wurde daher auch vom StaLa turnusmäßig übermittelt. Nach Änderung des FAG ist hier nun der Stand 31.12. maßgeblich für die Einwohnerzahlen; dieser Wert liegt damit allen Verwaltungen / Gemeinden spätestens Anfang des übernächsten Jahres und damit rechtzeitig für die Durchführung des Defizitausgleichs vor.
- Insofern wäre – sofern die Kostenteilung nicht konsensfähig ist - zu überlegen, ob nicht lediglich die bestehende Formulierung im Klammerzusatz wie folgt angepasst wird:
„Für die Berechnung der Beteiligung der Gemeinden werden die Einwohnerzahlen herangezogen (Stand: 31.12. des Vorjahres, Bsp. 31.12.2021 für Abrechnung 2022).“
Finanzielle Auswirkungen:
Die finanziellen Auswirkungen sind primär von der Höhe des auszugleichenden Defizites abhängig. Die nunmehr vorgeschlagene Anpassung des Aufteilungsverhältnisses würde aktuell zu einer Reduzierung des Defizitanteils der Gemeinde Westensee von 3 v.H. bewirken.
Anlage/n:
Finanzierungsvereinbarung 2020 Friedhof Westensee
Änderungsvertrag zum Vertrag vom 09.06.2020 mit Wirkung ab 01.01.2022
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Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
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1 | Änderungsvertrag zum Vertrag vom 09.06.2020 mit Wirkung ab 01.01.2022 (104 KB) | ||
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2 | Finanzierungsvereinbarung 2020 Friedhof Westensee (931 KB) |