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Bürgerinformationssystem

Vorlage - 0/028/0129-01-03  

Betreff: Sanierung des Wasserwerk Bredenbek - Sachstand und Beschlussfassungen zur Beauftragung
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
2020/028/0129-01
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Bredenbek Entscheidung
12.01.2023 
Sitzung der Gemeindevertretung Bredenbek ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt, im Rahmen der Umsetzung des beschlossenen Sanierungskonzeptes für das Wasserwerk Bredenbek auf Grundlage der erfolgten Ausschreibungen den nachfolgenden Angeboten den Zuschlag zu erteilen:

  • Austausch der Brunnenpumpen 1 und 2 inkl. Sanierung Brunnenstuben:

Fa. Paasch Rohrleitungsbau, Damendorf, Auftragssumme: 63.120,22 Euro brutto

  • Sanierung Filteranlage mit Erneuerung Reinwasser- und Spülwasserpumpe:

Fa. HDR Dienstleistungs- & Montageservice GmbH, Koldenbüttel, Auftragssumme: 244.418,53 Euro brutto

 

Der Bürgermeister wird ermächtigt, die entsprechenden Aufträge umgehend zu erteilen.

 

Zur Finanzierung der Maßnahmen sind im beschlossenen HH-Entwurf 2023 neue Mittel in Höhe von 340.000 Euro vorgesehen. Zusätzlich stehen aktuell aus dem Haushaltsjahr 2022 noch Haushaltsmittel in Höhe von rund 320.000 Euro zur Verfügung, wovon ein Betrag von 160.000 Euro als Ausgabeermächtigung ins Jahr 2023 übertragen wird.


Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 05.05.2022 ein Konzept zur Sanierung des Wasserwerks Bredenbek sowie dessen Umsetzung beschlossen und dabei den Bürgermeister auch grundsätzlich zur Erteilung der erforderlichen Aufträge ermächtigt.

 

Zwischenzeitlich haben die ersten Ausschreibungen stattgefunden und entsprechend konkrete Kostenansätze liegen vor.

Im Dezember 2022 fanden diesbezüglich die Submissionen zu den im Beschluss genannten „Hauptmaßnahmen“ im Rahmen des Sanierungskonzeptes statt. Nach Prüfung durch das zuständige Ing.-Büro handelt es sich bei den aufgeführten Angeboten um die jeweils wirtschaftlichsten Bieter, so dass diesen der Zuschlag zu erteilen wäre.

Gegenüber den seinerzeitigen Kostenschätzungen ergeben sich aus diesen beiden Maßnahmen voraussichtliche Mehrkosten von rund 30.000 Euro brutto.

 

Aufgrund der vergaberechtlichen Fristen hinsichtlich der Zuschlagserteilung ist eine kurzfristige Beschlussfassung durch die gemeindlichen Gremien spätestens bis 13.01.2023 erforderlich; vor diesem Hintergrund erscheint eine gesonderte Ausschussberatung entbehrlich.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Die voraussichtlichen Mehrkosten von rund 30.000 Euro brutto belasten den Gebührenhaushalt des Wasserwerks als kostenrechnende Einrichtung mit einem Nettobetrag von rund 25.200 Euro, welcher in Form von Abschreibungen und Verzinsung die Gebühr um ca. 1-2 Cent belasten würde.


Anlage/n:

Keine