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Vorlage - 2018/104/0029
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Beschlussvorschlag:
1.Der öffentliche-rechtliche Vertrag gem. § 19 a Abs.1 Satz 1 2. Alt. GkZ (Mitbenutzungsvertrag) zur Änderung bestehender vertraglicher Verbindungen über die Mitbenutzung von öffentlichen Einrichtungen und die Schmutzwasserbehandlung mit der Landeshauptstadt Kiel wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.
2. Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, die notwendigen Schritte zum Einbau der Fernwirktechnik durchzuführen.
Sachverhalt:
Zwischen der Gemeinde und der Landeshauptstadt Kiel ist es zu Meinungsverschiedenheiten in Bezug auf die Höhe der laufenden Entgelte für die Schmutzwasserbehandlung sowie in Bezug auf die von der Gemeinde an die Landeshauptstadt Kiel geleisteten kapitalisierten Zinsvorauszahlungen gekommen.
Dieser Vertrag ersetzt den alten Schmutzwasserbehandlungsvertrag. Dabei wird das System der Finanzierung umgestellt. An den Errichtungs-, Erweiterungs- und Erneuerungsinvestitionen der Landeshauptstadt Kiel für die von der Gemeinde mitbenutzten Anlagen beteiligt sich die Gemeinde künftig nicht mehr über kapitalisierte Zinsvorauszahlungen, sondern über das laufende und in Anlehnung an § 6 KAG ermittelte Entgelt. Im Zuge der Umstellung der Finanzierung werden die von der Gemeinde an die Landeshauptstadt Kiel gezahlten kapitalisierten Zinsvorauszahlungen anteilig zurückgezahlt.
Finanzielle Auswirkungen:
Einnahme: 188.000,00 € anteilige Rückzahlung kapitalisierter Zinsvorauszahlungen
Ausgabe: ca. 16.000,00 € für Planung und Einbau Fernwirktechnik
Anlage/n:
Vertragsentwurf mit Anlagen