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Vorlage - 2023/001/0156
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Beschlussvorschlag:
Der Gemeindevertretung Achterwehr wird empfohlen, den als Anlage beigefügten Entwurf einer 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2023 als Satzung zu beschließen.
Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung hat bereits Ende des Jahres 2022 über den Haushalt für das laufende Jahr 2023 beraten und die entsprechende Haushaltssatzung beschlossen. Zum Zeitpunkt der Erstellung des 1. Nachtragshaushaltes der Gemeinde Achterwehr, lag die Genehmigung der Haushaltssatzung 2023 durch die Kommunalaufsicht des Kreises Rendsburg-Eckernförde noch nicht vor. Davon ausgehend, dass die Kommunalaufsicht die Haushaltssatzung 2023 der Gemeinde Achterwehr in der vorliegenden Fassung genehmigt, wurde basierend auf diesen Zahlen die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2023 erstellt.
Im Rahmen des laufenden Verwaltungsbetriebes in der Gemeinde sowie aufgrund zwischenzeitlicher Beschlussfassungen in den gemeindlichen Gremien sind diverse Änderungen dieses Haushaltes erforderlich geworden, welche sich im Einzelnen aus den anliegenden Unterlagen ergeben.
Aufgrund der weiterhin veranschlagten Kreditaufnahme bedarf die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2023 einer Genehmigung nach § 85 GO durch die Kommunalaufsicht.
Finanzielle Auswirkungen:
Insgesamt ergeben sich durch den aktuellen Entwurf eines 1. Nachtragshaushaltes 2023 folgende Änderungen:
Ergebnishaushalt: Der geplante Jahresfehlbetrag von 319.600 Euro reduziert sich und weist nun einen verbleibenden Jahresfehlbetrag in Höhe von 175.700 Euro aus.
Finanzhaushalt: Der geplante Finanzmittelfehlbetrag von 277.600 Euro reduziert sich
und weist nun einen neuen Finanzmittelfehlbetrag von 249.600 Euro
aus
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Anlage/n:
Übersicht der Änderungsansätze im 1. Nachtragshaushalt 2023 (Stand: 02.03.2023)
Entwurf 1. Nachtragshaushaltssatzung
Entwurf 1. Nachtragshaushalt 2023 Gemeinde Achterwehr Ergebnisplan
Entwurf 1. Nachtragshaushalt 2023 Gemeinde Achterwehr Finanzplan
Entwurf 1. Nachtragshaushalt 2023 Gemeinde Achterwehr Produktplan