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Vorlage - 2023/130/0251
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Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Quarnbek genehmigt die neue Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Stampe vom 24.02.2023 in der vorliegenden Fassung.
Sachverhalt:
Das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport hat am 21. November 2022 den Erlass IV 337-166.031.1 herausgegeben. Dort wird gefordert, dass aufgrund des § 42 Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit den §§ 8 Abs. 4 und 13 Abs. 1 des Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehren die Freiwilligen Feuerwehren bis zum 31. März 2023 im Rahmen einer Mitgliederversammlung die neue Mustersatzung zu beschließen haben.
Wesentliche neue Bestandteile gegenüber der vorherigen Satzung sind:
+ Neuformulierung der Präambel;
+ dass ein Pflichtverstoß vorliegt, wenn ein aktives Mitglied innerhalb oder außerhalb der
Feuerwehr durch Äußerungen oder tatsächliche Handlungen zu erkennen gibt, dass
die freiheitlich demokratische Grundordnung nicht anerkannt wird und
somit Ordnungsmaßnahmen gerechtfertigt sind;
+ neu formuliert: Wehrführung und Stellvertretung muss am Wahltag u.a. die
Truppführerausbildung erfolgreich abgeschlossen haben;
+ weiterhin viele kleine Umformulierungen, die den Kern der Satzung nicht verändern
(z.B.: Rechnungsprüfung; jetzt: Kassenprüfung, Einsatzschutzkleidung; jetzt:
Bekleidung, etc.)
Die Freiwillige Feuerwehr Stampe hat im Rahmen ihrer Mitgliederversammlung am 24.02.2023 die neue Mustersatzung beschlossen (siehe Anlage).
Die Gemeindevertretungen haben die Mustersatzungen der Gemeinde- und Ortsfeuerwehren bis zum 30.06.2023 zur Kenntnis zu nehmen und zu genehmigen.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlage/n:
+ Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Stampe vom 24.02.2023
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Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
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1 | Satzung Ortsfeuerwehr Stampe komplett-Stand 2023 (922 KB) |