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Bürgerinformationssystem

Vorlage - 2019/050/0107  

Betreff: Verkehrsberuhigung Wulfsfelder Weg
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Felde Entscheidung
25.04.2019 
Sitzung der Gemeindevertretung Felde geändert beschlossen   

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Beschlussvorschlag:

Der Liegenschaftsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, soweit erforderlich, durch die Amtsverwaltung bei der Verkehrsaufsicht des Kreises Anträge zur Anordnung der folgenden Maßnahmen für den Wulfsfelder Weg und Erlenweg zu stellen:

1.) Im Bereich des Erlenweges soll das VZ325 (verkehrsberuhigter Bereich) entfernt werden. Angeordnet werden soll das Verkehrszeichen Vz357 (Sackgasse) mit dem Zusatzzeichen „keine Wendemöglichkeit“.
Die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches soll nicht beantragt werden, da hierzu               straßenbauliche Veränderungen erforderlich sind und aufgrund der Breite der Straße ohnehin nur mit geringer Geschwindigkeit gefahren werden kann.

2.) Der Wulfsfelder Weg ist Bestandteil einer 30-Zone. Somit gilt an allen Straßeneinmündungen rechts vor links. Der Ausschuss empfiehlt, keine weitere Beschilderung ( z.B. Vz 102) zur Verdeutlichung dieser Regelung vorzunehmen.

3.) Zur Verbesserung der Aufmerksamkeit soll auf der Fahrbahn an einer weiteren Stelle die Geschwindigkeitsbegrenzung 30 markiert werden. Dieses soll aus Richtung Dorfstr. kommend zu Beginn der „Schmahlschen Tannen“ erfolgen.

4.) Im Wulfsfelder Weg  sollen keine weiteren Fahrbahnschwellen installiert werden.

5.) Von der Dorfstr. kommend bis hinter dem Grundstück von Haus 4 soll auf der rechten Seite ein Halteverbot eingerichtet werden.

6.) Die Amtsverwaltung möge prüfen, ob die 30-Zone auf den weiteren Verlauf des Wulfsfelder Weges bis zum Ende der gemeindeeigenen Straße ausgedehnt werden kann.


Die Ermittlung der ggf. entstehenden  Kosten für das Aufbringen der Markierung sowie  zusätzlicher Verkehrsschilder soll seitens der Amtsverwaltung durchgeführt werden.

 

 

 

 

 

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Sachverhalt:

Im Juni 2018 stellten Anwohner aus dem Bereich Wippen und Wulfsfelder Weg einen Antrag auf Geschwindigkeitsreduzierung durch die Verwendung von Fahrbahnschwellen.
Siehe hierzu die Informationsvorlage 2019/050/0072.
In der Sitzung der Gemeindevertretung am 21.02.2019 stellte die BFF/CDU Fraktion zu dem entsprechenden Tagesordnungspunkt den erweiterten Antrag, zusätzlich den kompletten Wulfsfelder Weg einzubeziehen.
Die Angelegenheit wurde daraufhin zur Beratung in den Liegenschaftsausschuss verwiesen.
Darüber hinaus hat sich der Liegenschaftsausschuss in seiner Sitzung am 02.04.2019 auch mit der Beschlussvorlage 2019/050/0066 zur Situation im Erlenweg befasst.

Am 20.03.2019 hat eine erneute Verkehrsschau des Kreises im Bereich Wippen – Hamann´sche Koppel stattgefunden mit dem Ziel, dort einen verkehrsberuhigten Bereich anzuordnen. Zwischenzeitlich ist diese verkehrsrechtliche Anordnung für den oben genannten Bereich erfolgt.
Eine weitere Befassung des Ausschusses war somit obsolet.

Die Gemeindevertretung kann zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und der Geschwindigkeitsreduzierung Vorschläge unterbreiten. Diese Vorschläge werden dann über die Amtsverwaltung an die Verkehrsaufsicht des Kreises weitergeleitet mit der Bitte, eine entsprechende Anordnung zu erlassen. Die Entscheidung obliegt der Verkehrsbehörde, die dann nach Aktenlage oder im Rahmen einer weiteren Verkehrsschau anordnet.
Lediglich das Aufbringen von Fahrbahnschwellen auf gemeindeeigenen Straßen obliegt der Zuständigkeit der Gemeinde.

Der Liegenschaftsausschuss hat sich mit der Verkehrssituation im Bereich Wulfsfelder Weg und Erlenweg eingehend befasst.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Kann erst nach Beschlussfassung eindeutig ermittelt werden

 

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Anlage/n:

keine