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Vorlage - 2019/028/0067
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Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt den als Anlage beigefügten Entwurf einer 1. Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung) in der Gemeinde Bredenbek vom 28.02.2002.
Sachverhalt:
Die Gemeinde Bredenbek ist Trägerin des Wasserwerks Bredenbek als öffentliche Einrichtung. Wesentliche Grundlage für den Betrieb und die Nutzung dieser Einrichtung ist die Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung) in der Gemeinde Bredenbek vom 28.02.2002.
In dieser Satzung wird u.a. als Grundlage für die Finanzierung der Wasserversorgungsanlage auf eine gesonderte Beitrags- und Gebührensatzung verwiesen. Diese Beitrags- und Gebührensatzung soll nunmehr jedoch auf Vorschlag der Verwaltung (siehe Vorlage 2019/028/0068) umbenannt werden, so dass auch die entsprechenden Verweise in der Wasserversorgungssatzung anzupassen sind.
Daneben ergeben sich aus dem zwischenzeitlich langjährigen Betrieb und weiteren Ausbau des Wasserversorgungsbereiches einige kleinere Anpassungen, die jedoch im Wesentlichen nur klarstellenden Charakter haben.
Finanzielle Auswirkungen:
Aus der Satzungsänderung ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.
Anlage/n:
Entwurf 1. Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung) in der Gemeinde Bredenbek vom 28.02.2002