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Bürgerinformationssystem

Vorlage - 2019/028/0068  

Betreff: Satzung der Gemeinde Bredenbek über die Erhebung von Abgaben für die Wasserversorgungsanlage
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Bredenbek Entscheidung
Finanzausschuss der Gemeinde Bredenbek Vorberatung
20.06.2019 
Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Bredenbek (offen)   

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Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt den als Anlage beigefügten Entwurf einer Satzung der Gemeinde Bredenbek über die Erhebung von Abgaben für die Wasserversorgungsanlage.

 

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Sachverhalt:

Die Gemeinde Bredenbek ist Trägerin des Wasserwerks Bredenbek als öffentliche Einrichtung. Zur Finanzierung dieser Einrichtung werden Abgaben nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) erhoben. Grundlage hierfür ist derzeit die Satzung der Gemeinde Bredenbek über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Wasserversorgungsanlage aus dem Jahr 2002, wonach Gebühren zur Deckung der laufenden Aufwendungen der Einrichtung sowie pauschalierte Anschlussbeiträge für die Herstellung der Wasserversorgungsanlage sowie der Hausanschlüsse erhoben werden.

Die in der Satzung ausgewiesenen Beitragssätze stammen noch aus der Errichtung der Wasserversorgungsanlagen und sind zwischenzeitlich insbesondere vor dem Hintergrund der allgemeinen Kostenentwicklungen im Baubereich in vielen Fällen nicht mehr kostendeckend. Seitens der Verwaltung wird daher vorgeschlagen, von einer beitragsfinanzierten Herstellung der Hausanschlüsse auf ein Kostenerstattungsmodel umzustellen. Neben dem Wegfall einer erforderlichen Beitragskalkulation hat dies den wesentlichen Vorteil, dass jeder Grundstückseigentümer genau die Kosten zu erstatten hat, welche der Gemeinde durch den Anschluss seines Grundstückes entstehen, wodurch den individuellen Anschlussverhältnissen Rechnung getragen werden kann.

 

Neben dieser „Systemänderung“ sind in dem anliegenden Satzungsentwurf folgende weitere wesentliche Änderungen gegenüber dem bisherigen Satzungsrecht enthalten:

 

-          Stufenmodel für die Grundgebühr in Abhängigkeit von der Größe des verbauten Wasserzählers (größerer Nenndurchfluss = höhere Grundgebühr)

-          Umstellung der Pauschale für Bauwasser von einem fixen Betrag auf pauschalierte Mengen, welche dann mit dem jeweiligen Gebührensatz multipliziert werden

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Der Erlass dieser neuen Abgabensatzung hat zunächst keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen. In deren Umsetzung werden die Kosten für die Herstellung neuer Hausanschlüsse jedoch in vollem Umfang von den jeweiligen Anschlussnehmern erstattet und es erfolgt eine finanzielle Entlastung des Wasserwerks.

 

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Anlage/n:

Entwurf der Satzung der Gemeinde Bredenbek über die Erhebung von Abgaben für die Wasserversorgungsanlage.

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entwurf Wasserabgabensatzung Neufassung 2019 (161 KB)