Bürgerinformationssystem
Vorlage - 2019/050/0123
|
|
Beschlussvorschlag:
Die Bürgermeisterin wird beauftragt und ermächtigt, in Abstimmung mit dem Leiter der OGS spätestens 10 Schultage nach Eintritt eines Krankheitsfalles eine Ersatzeinstellung für die voraussichtliche Zeit des krankheitsbedingten Ausfalls im Umfang der ausfallenden Stundenzahl vorzunehmen.
Sachverhalt:
Der BSK-Ausschuss hat in seiner Sitzung vom 28.05.2019 festgestellt, dass im Bereich der OGS länger währende Krankheiten einzelner Mitarbeiterinnen vor allem aufgrund der stundengenau angepassten Personalausstattung nicht aufgefangen werden können, sondern lediglich durch Überstunden zu kompensieren sind, die wiederum nicht abgebaut werden können.
Eine Befassung der gemeindlichen Gremien mit dem Ziel einer an die Erkrankungszeit angepassten Einstellung einer Ersatzkraft ist viel zu langwierig und hilft nicht der unvorhersehbaren Situation.
Es wird daher vorgeschlagen, dass die Bürgermeisterin beauftragt und ermächtigt wird, in Abstimmung mit dem Leiter der OGS spätestens 10 Schultage nach Eintritt des Krankheitsfalles eine Ersatzeinstellung für die voraussichtliche Zeit des krankheitsbedingten Ausfalls im Umfang der ausfallenden Stundenzahl vorzunehmen.
Der finanzielle Aufwand für die Gemeinde ist auf den jeweiligen Ausfall beschränkt, längstens jedoch bis zum Ablauf von 6 Wochen nach Eintritt des Krankheitsfalles durch Wegfall der Entgeltfortzahlung (erkrankte Arbeitnehmerin erhält Krankengeld durch die Krankenkasse).
Finanzielle Auswirkungen:
abhängig vom Einzelfall
Anlage/n:
-