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Bürgerinformationssystem

Vorlage - 2019/050/0124  

Betreff: Aufstellungsbeschluss B-Plan 10, 6. Änderung "Lehmkoppel"
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Planungs-, Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Felde Vorberatung
25.06.2019 
gemeinsame Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses und des Bildungs-, Sozial- und Kulturausschusses der Gemeinde Felde (offen)   
Gemeindevertretung Felde Entscheidung
27.06.2019 
Sitzung der Gemeindevertretung Felde ungeändert beschlossen   

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Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt:

1.1

Für das Flurstück 118/58, Flur 4, Gemarkung Klein-Nordsee, westlich der Dorfstraße 72 – 74 gelegen, wird die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10Lehmkoppel“ aufgestellt. Planungsziel ist die Nachverdichtung im beplanten Innenbereich.

1.2

Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung (§§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB) wird nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB abgesehen.

1.3

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

1.4

a)

Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes soll das Planungsbüro GR Zwo, Flensburg, beauftragt werden.

 

b)

Mit den begleitenden naturschutzfachlichen Arbeiten soll das Büro für Landschaftsentwicklung, Kiel, beauftragt werden.

1.5

Alle mit der Planung zusammenhängenden Kosten sind vom Vorhabenträger/Eigentümer zu tragen.

 

 

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Sachverhalt:

Sachlage

Der Eigentümer des Grundstückes Dorfstraße 72 (Flurstück 118/58, Flur 4, Gemarkung Klein-Nordsee) beabsichtigt die genannte Fläche für die Wohnbebauung mit Doppel- und Mehrfamilienhäusern zur Verfügung zu stellen.

Es handelt sich somit um eine Nachverdichtung im beplanten Innenbereich.

Das zu überplanende Gebiet ist derzeit Bestandteil des B-Planes Nr. 10, 1. Änderung und ist dort als private Grünfläche festgesetzt.

Die geplanten Wohngebäude liegen somit allesamt außerhalb der im B-Plan festgesetzten Baugrenzen. Ferner muss zur Realisierung der Vorhaben die Erschließungsfrage und die bestandsbezogen festgesetzte Grundfläche angepasst werden.

Um das Vorhaben in der vorgesehenen Form zu ermöglichen, ist daher eine entsprechend Änderung und Erweiterung des B-Planes erforderlich.

Da es sich bei der Planung um eine Maßnahme der Innenentwicklung i.S. einer Nachverdichtung auf dem bestehenden Grundstück handelt, soll die Planänderung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt werden.

Mit dem Aufstellungsbeschluss leitet die Gemeindevertretung das formelle Planverfahren ein.

Der Geltungsbereich der 6. Änderung ist aus dem anliegenden Übersichtsplan ersichtlich.

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

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Anlage/n:

Antrag auf Änderung B-10

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entwurfsskizze (193 KB)