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Bürgerinformationssystem

Vorlage - 2019/050/0132  

Betreff: Gründung eines Vereins zur Erhaltung des Kulturguts in den Gemeinden des Amtes
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Bildungs-, Sozial- und Kulturausschuss der Gemeinde Felde
01.10.2019 
Sitzung des Bildungs-, Sozial- und Kulturausschusses der Gemeinde Felde (offen)   
Gemeindevertretung Felde
19.09.2019 
Sitzung der Gemeindevertretung Felde verwiesen   
07.11.2019 
Sitzung der Gemeindevertretung Felde (offen)   

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Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss empfiehlt / die Gemeindevertretung beschließt, dass die Gemeinde Felde durch Unterzeichnung der im Entwurf anliegenden Satzung kooperatives Mitglied der Gemeinschaft zur Erhaltung des Kulturguts der Gemeinden im Amt Achterwehr wird.

Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, die Vereinssatzung als Vertreterin des Gründungsmitglieds zu unterzeichnen.

Als Vertreter/-in der Gemeinde Felde mit Stimmrecht gemäß § 6 Abs.2 Satz 2 der Vereinssatzung wird Frau/ Herr ……………… benannt. 

 

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Sachverhalt:

Derzeit gibt es -neben den nach den Regelungen des Landesarchivgesetzes im Amtsarchiv archivierten Unterlagen- im Amtsgebiet keine Organisationsstruktur die geeignet ist, erhaltenswertes Kulturgut aus der Geschichte des Amtes und aus der Geschichte der dem Amt zugeordneten Gemeinden langfristig zu erhalten. Wenige engagierte Privatpersonen verfügen über detaillierte Kenntnisse der Ortsgeschichte und haben z.T. umfangreichere Sammlungen beweglichen Kulturguts aus alter Zeit in Besitz. Der Generationen übergreifende Erhalt der beweglichen Sachen ist nicht gesichert. Als Interessengemeinschaft der Ortschronisten haben einige Privatpersonen nach umfangreichen Recherchen Ortschroniken erstellt. Die Chroniken und zugehörigen Recherchesammlungen gilt es gleichfalls zu sichern.

 

Es liegt im Interesse aller Gemeinden und des Amtes, den Erhalt von Unterlagen und kleineren bedeutsamen Gegenständen dauerhaft zu unterstützen um die eigene Historie nachvollziehbar und erlebbar zu erhalten. Das Ergebnis der privaten Initiative einzelner Bürgerinnen und Bürger gilt es dauerhaft zu erhalten. In der Sitzung vom 09.04.2019 (Vorlage 2019/000/46) hat der Amtsausschuss beschlossen, dass gemeinsam mit den amtsangehörigen Gemeinden ein gemeinnütziger Verein zur Erhaltung des Kulturguts in den Gemeinden des Amtes gegründet werden soll. Als juristische Person kann der Verein Eigentümer der ihm überantworteten historischen Gegenstände werden und den Fortbestand dauerhaft sichern. Die Amtsverwaltung wurde beauftragt,  den vorgelegten Entwurf einer Vereinssatzung zur Beratung und Beschlussfassung in den Gremien des Amtes und der Gemeinden weiter vorzubereiten.

 

Herr Rechtsanwalt A.Witt (RA´e Wegner, Stähr pp.) wurde daraufhin mit der Prüfung beauftragt. Herr Witt hat hierzu mitgeteilt: „Eine rechtliche Prüfung des Vertragsentwurfs kann durch uns erfolgen. In steuerrechtlicher Hinsicht allerdings nur in einer Tiefe dergestalt, dass der Satzungstext darauf überprüft wird, ob er ausreicht, eine vermutlich angestrebte Anerkennung der Gemeinnützigkeit des Vereins erlangen.“

Das Ergebnis der Prüfung durch Herrn Rechtsanwalt Witt ist in Form des geänderten Entwurfs der Vereinssatzung aus der Anlage ersichtlich. Aus Sicht der Amtsverwaltung bedarf es daneben keiner zusätzlichen Prüfung durch einen Steuerberater.

 

Neben der unentgeltlichen Gestellung geeigneter Räumlichkeiten im künftigen Amtsgebäude ist auch eine geringe finanzielle Beteiligung aller Gemeinden über den Mitgliedsbeitrag erforderlich, um die laufenden Kosten für den Erhalt und die Arbeit des Vereins an den aufbewahrten Gegenständen zu unterstützen. (Bei ca. 11.500 EinwohnerInnen im Amt beläuft sich der Mitgliedbeitrag aller Gemeinden zusammen auf ca. 96,- € im Monat.

 

Eine natürliche Person als stimmberechtigte Vertreterin der Gemeinde in den Gremien des Vereins ist zu benennen.

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Finanzielle Auswirkungen:

Die gemeindlichen kooperativen Mitglieder leisten einen finanziellen Beitrag in Höhe von 0,10 € pro Einwohner/-in jährlich. Das Amt Achterwehr wird dem Verein im neuen Amtsgebäude in Felde Räumlichkeiten unentgeltlich zur Verfügung stellen. Diese werden über die Amtsumlage anteilig durch die amtsangehörigen Gemeinden finanziert..

 

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Anlage/n:

Entwurf der Vereinssatzung (geprüft durch RA Witt)

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 190703 Vereinssatzung nach RA Witt vorl Endfassung (223 KB)