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Vorlage - 2019/130/0066
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Beschlussvorschlag:
Mit der Erstellung des Ortsentwicklungskonzeptes wird vorbehaltlich der Förderungszusage das Büro GRZwo, Flensburg, beauftragt.
Sachverhalt:
Zur Erstellung des Ortsentwicklungskonzeptes wurde ein Markterkundungsverfahren durchgeführt. Das Büro GRZwo, Flensburg hat das unter Berücksichtigung aller Gesamtumstände wirtschaftlichste Angebot abgegeben. Für die Erstellung des Ortsentwicklungskonzeptes ist ein Zuwendungsantrag beim LLUR gestellt. Es wird eine Förderung in Höhe von 75 % der zuwendungsfähigen Kosten erwartet. Sobald der Zuwendungsbescheid vorliegt, kann der Auftrag erteilt werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Gesamthonorar: 21.256,07 €
Erwartete Zuwendung 15.942,05 €
Anlage/n: