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Bürgerinformationssystem

Vorlage - 2019/050/0154  

Betreff: Bebauungsplan Nr. 28
für das Gebiet "Schusterredder"
Abwägungs- und Satzungsbeschluss
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Planungs-, Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Felde
17.10.2019 
Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Felde (offen)   
Gemeindevertretung Felde Entscheidung
07.11.2019 
Sitzung der Gemeindevertretung Felde (offen)   

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Beschlussvorschlag:

 

1.

Die eingegangenen Stellungnahmen hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft: -siehe Anlage-. Das Ergebnis ist mitzuteilen.

 

 

2a.

Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) und nach § 84 der Landesbauordnung (LBO) beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 28 für das Gebiet „Schusterredder“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

3b.

Die Begründung wird gebilligt.

3c.

Der Beschluss über den Bebauungsplan durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekanntzumachen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und berichtigtem FNP während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige B-Plan unter der Adresse www.amt-achterwehr.de ins Internet eingestellt sowie über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

 

 

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Sachverhalt:

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine / waren folgende GemeindevertreterInnen ……..…………………… von der Beratung und der Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.

Sachlage:

Zu dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 28 ist zwischenzeitlich die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden / TÖB durchgeführt worden.

Nach Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen kann die Gemeindevertretung nunmehr durch den Satzungsbeschluss das Planverfahren zum Abschluss bringen.

Da der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13a/b BauGB aufgestellt wird, kann die erforderliche Änderung des Flächennutzungsplanes ohne eigenständiges Verfahren im Wege der Berichtigung erfolgen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

./.

 

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Anlage/n:

1

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Felde_B28_Abwägungstabelle_17.09.2019 (81 KB)    
Anlage 2 2 FELDE_B28_ENTWURF_Plan_und_Begründung (4893 KB)    
Anlage 3 3 Felde_B28_Ü-Karte (533 KB)