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Bürgerinformationssystem

Vorlage - 2019/000/0072  

Betreff: Verwaltungskostenbeiträge des Amtes für die Betreuung kostenrechnender Einrichtungen des Amtes und der amtsangehörigen Gemeinden
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Finanz- und Bauausschuss des Amtes Achterwehr Vorberatung
03.12.2019 
Sitzung des Finanz- und Bauausschusses des Amtes Achterwehr ungeändert beschlossen   
Amtsausschuss Achterwehr Entscheidung
10.12.2019 
Sitzung des Amtsausschusses des Amtes Achterwehr ungeändert beschlossen   

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Die vom Amt zu erhebenden Verwaltungskostenbeiträge für die Betreuung der kostenrechnenden Einrichtungen des Amtes und der amtsangehörigen Gemeinden werden zum 01.01.2020 entsprechend der beigefügten Anlage neu festgesetzt.

 

 

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Sachverhalt:

Das Amt Achterwehr erhebt für die Betreuung der kostenrechnenden Einrichtungen des Amtes und der amtsangehörigen Gemeinden durch Personal und Sachausstattung der Amtsverwaltung sog. Verwaltungskostenbeiträge.

 

Die letzte umfassende Fortschreibung dieser Verwaltungskostenbeiträge erfolgte zum 01.01.2017. Der seinerzeitige Beschluss des Amtsausschusses vom 13.12.2016 sieht vor, dass zunächst eine laufende Anpassung der Verwaltungskostenbeiträge bei Änderung der vom Land empfohlenen Stundensätze zu erfolgen hat. Daneben sollte grundsätzlich nach jeweils zwei Jahren eine Überprüfung der zugrundeliegenden Zeitanteile erfolgen.

 

Im Jahr 2018 wurden dann die Erhebung von Verwaltungskostenbeiträge für weitere kostenrechnende Einrichtungen der Gemeinden (hier: Felde und Westensee) beschlossen.

.

Seitens der Verwaltungsmitarbeiterinnen und –mitarbeiter wurden nunmehr die der Berechnung der Verwaltungskostenbeiträge zugrundeliegenden Zeitaufzeichnungen insgesamt fortgeschrieben und den aktuellen Gegebenheiten angepasst. Dabei wurden sowohl Verschiebungen in den jeweiligen Tätigkeitsschwerpunkten und Stellenbesetzungen als auch Änderungen in der Personalausstattung entsprechend berücksichtigt. Ferner wurden für die Neuberechnung die aktuellen Verrechnungssätze des Landes Schleswig-Holstein herangezogen.

 

Wesentliche Änderungen:

 

-          Für die Gemeinden Melsdorf (Regenwasserbeseitigung) und Westensee (Grillplatz) wurden zusätzliche kostenrechnende Einrichtungen aufgenommen.

-          Aufgrund der bereits im Jahr 2017 beschlossenen zusätzlichen Planstelle für die Kita-Betreuung, die nunmehr zum 01.01.2020 besetzt werden konnte, ergibt sich eine erhebliche Steigerung bei der Verwaltungskostenbeiträgen für die Kindertageseinrichtungen.

-          In den Bereichen Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung ergeben sich umfängliche Verschiebungen bei den Tätigkeitsschwerpunkten der Mitarbeiter/-innen, welche insbesondere der Entwicklung bei Baumaßnahmen geschuldet sind.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Nach den bisher geltenden Verwaltungskostenbeiträgen ergaben sich für den allgemeinden Amtshaushalt Einnahmen in Höhe von 153.943,91 Euro. Diese steigen nunmehr auf einen Betrag von 282.746,60 Euro, was Mehreinnahmen in Höhe von 128.802,69 Euro entspricht.

 

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Anlage/n:

Ermittlung der Verwaltungskostenanteil - Neufestsetzung ab 2020

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Ermittlung der Verwaltungskostenanteil - Neufestsetzung ab 2020 (81 KB)