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Vorlage - 2019/050/0158-03
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Beschlussvorschlag:
1.
Die Satzung der Gemeinde Felde über die Festlegung der im Zusammenhang bebauten Ortsteile für den Ortsteil Ranzel (nördlicher Bereich) soll um das Flurstück 18/14, Flur 7, Gemarkung Felde für die Bebauung mit bis zu vier Wohneinheiten erweitert werden, hierzu ist es notwendig die einzubeziehenden Flächen im F-Plan als Wohnbaufläche darzustellen. Es wird daher die 9. Änderung des Flächennutzungsplans aufgestellt.
Lage und Umfang der F-Planänderung (roter Bereich) sind aus der anliegenden Übersichtskarte ersichtlich.
2.
Die öffentliche Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden:
Öffentliche Anhörung
3.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detailierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) erfolgt schriftlich.
4.
Mit der Planung soll das Planungsbüro GRZwo, Flensburg, beauftragt werden
5.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
6.
Die Bürgermeisterin wird beauftragt durch das Amt eine Kostenübernahme-erklärung / Städtebaulichen Vertrag mit dem Antragsteller / Grundstückseigentümer erstellen und unterzeichnen zu lassen.
Die durch das F-Plan- und städtebauliche Satzungsverfahren entstehenden Kosten sind vom Antragsteller / Grundstückseigentümer zu tragen bzw. zu erstatten.
Vor Einleitung eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens ist eine Abstimmung mit dem Vorteilhabenden vorzunehmen (auch bezüglich der Kostentragung)
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter:
davon anwesend:
Ja-Stimmen:Nein-Stimmen:Stimmenenthaltungen:
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine/folgende Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: ..............................................
Sachverhalt:
Die Gemeinde plant die Satzung der Gemeinde Felde über die Festlegung der im Zusammenhang bebauten Ortsteile für den Ortsteil Ranzel (nördlicher Bereich) um das Flurstück 18/14, Flur 7, Gemarkung Felde für die Bebauung mit bis zu vier Wohneinheiten zu erweitern. Hierzu ist es notwendig die einzubeziehenden Flächen im F-Plan als Wohnbaufläche darzustellen. Diesbezüglich muss der F-Plan geändert werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine (Kostenübernahmeerklärung seitens des Antragstellers wird eingeholt)
Anlage/n: