Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Bürgerinformationssystem

Vorlage - 2019/000/0076  

Betreff: 1. Satzung zur Änderung der Satzung des Amtes Achterwehr über die Erhebung von Abgaben für die Wasserversorgungsanlage (Abgabensatzung Wasserversorgung Amt) vom 17.12.2014
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Wasserversorgungsausschuss des Amtes Achterwehr Vorberatung
18.02.2020 
Sitzung des Wasserversorgungsausschusses des Amtes Achterwehr ungeändert beschlossen   
Amtsausschuss Achterwehr Entscheidung
17.03.2020 
Sitzung des Amtsausschusses des Amtes Achterwehr ENTFÄLLT      
26.05.2020 
Sitzung des Amtsausschusses des Amtes Achterwehr ungeändert beschlossen   

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Der als Anlage beigefügte Entwurf einer 1. Satzung zur Änderung der Satzung des Amtes Achterwehr über die Erhebung von Abgaben für die Wasserversorgungsanlage (Abgabensatzung Wasserversorgung Amt) vom 17.12.2014 wird beschlossen.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Das Amt Achterwehr betreibt als öffentliche Einrichtung die zentrale Versorgung mit Trink- und Brauchwasser in den Gemeinden Achterwehr, Felde, Krummwisch (Ortsteile Groß Nordsee, Frauendamm und Jägerlust) und Quarnbek (Ortsteil Flemhude).

Zur Finanzierung der laufenden Unterhaltung und Verwaltung der Wasserversorgungsanlagen erhebt das Amt Benutzungsgebühren nach Maßgabe der Satzung des Amtes Achterwehr über die Erhebung von Abgaben für die Wasserversorgungsanlage vom 17.12.2014; die Gebühren werden in Form einer pauschalen Grundgebühr sowie einer benutzungsabhängigen Zusatzgebühr erhoben. Derzeit beträgt die Grundgebühr 2,60 Euro/Monat = 31,20 Euro/Jahr und die Zusatzgebühr 0,85 Euro/m³ Wasserbezug aus der Wasserversorgungsanlage.

 

Auf Grundlage der Ist-Werte des Jahres 2018 wurde nunmehr seitens der Verwaltung eine neue Gebührenkalkulation erstellt, die u.a. auch berücksichtigt, dass in den zurückliegenden Jahren im Rahmen des Wasserwerksbetriebes Gebührenmehreinnahmen erzielt wurden, die nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes an den Gebührenzahler innerhalb von drei Jahren zurückzuführen sind. Dies berücksichtigend ergibt sich aus dem Gebührenkalkulation eine neue Zusatzgebühr von 0,75 Euro/m³ bei gleichbleibender Grundgebühr.

Der anliegende Entwurf einer 1. Änderungssatzung sieht entsprechend vor, den Gebührensatz für die Zusatzgebühr mit Wirkung ab dem 01.01.2020 auf 0,75 Euro/m³ zu senken.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

Durch die Satzungsänderung wird der Gebührensatz bewusst unterhalb der rechnerisch erforderlichen Höhe festgesetzt, um so Überschüsse aus den Vorjahren an den Gebührenzahler zurückzuführen. Kalkulatorisch ist daher von einem jährlichen Defizit in Höhe von 18.800 Euro auszugehen.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

Entwurf 1. Änderungssatzung zur Abgabensatzung Wasserversorgung Amt

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 1. Änderungssatzung zur Abgabensatzung Wasserversorgung Amt (96 KB)