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Bürgerinformationssystem

Vorlage - 2019/000/0078  

Betreff: Ausfallbürgschaft zugunsten der AEAG
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Finanz- und Bauausschuss des Amtes Achterwehr Vorberatung
03.12.2019 
Sitzung des Finanz- und Bauausschusses des Amtes Achterwehr ungeändert beschlossen   
Amtsausschuss Achterwehr Entscheidung
10.12.2019 
Sitzung des Amtsausschusses des Amtes Achterwehr ungeändert beschlossen   

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Beschlussvorschlag:

Dem Amtsausschuss wird empfohlen / der Amtsausschuss beschließt wie folgt:

1. Zugunsten der AEAG übernimmt das Amt Achterwehr eine 80%-ige Ausfallbürgschaft in Höhe von 800.000 Euro.

2. Im Rahmen des Abschlusses eines langfristigen Darlehens über 2.500.000 Euro durch die AEAG stimmt das Amt Achterwehr dem Verkauf der Forderungen aus dem Entsorgungsentgelt zur Bedienung der Darlehensverbindlichkeiten zu und erklärt gleichzeitig den Verzicht auf die Möglichkeit der Einrede.

 

 

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Sachverhalt:

In den vergangenen Jahren benötigte die Abwasserentsorgung Amt Achterwehr GmbH (AEAG) regelmäßig eine Ausfallbürgschaft des Amtes über 80 % der Kreditsumme um zur Erfüllung finanzieller Verpflichtungen einen Kontokorrentkredit zu den kommunalüblichen Bedingungen aufnehmen zu können. Die vorübergehende Finanzierung auch von Baumaßnahmen über Kontokorrentkredite ist und war so durch das ungewöhnlich niedrige Zinsniveau zu günstigen Konditionen möglich, die dann erst nach und nach bei entsprechend guten Konditionen für längerfristige Darlehen umfinanziert werden.

 

Entsprechend der Planungen für 2020 ist aufgrund der Umwandlung von großen Teilen der bestehenden Verbindlichkeiten in ein langfristiges Darlehen (s.u.) für das Jahr 2020 „lediglich“ ein Kontokurrentrahmen von 1.000.000 Euro vorgesehen, für den das Amt zur Sicherung der weiterhin günstigen Zinskonditionen erneut eine 80%-ige Ausfallbürgschaft (entspricht 800.000 Euro) übernehmen müsste; für 2019 betrug der Kontokurrentrahmen noch 3.700.000 Euro und die Ausfallbürgschaft des Amtes damit 2.960.000 Euro.

 

Daneben erfolgt entsprechend der Planungen 2019 und der entsprechenden Beschlussfassungen in den Gesellschaftsgremien die Umwandlung bisheriger Verbindlichkeiten aus dem Kontokurrentrahmen in ein langfristiges Darlehen über insgesamt 2.500.000 Euro. Dieses Darlehens wird als sog. Factoringvertrag ausgestaltet, d.h. die Gesellschaft verkauft zur Bedienungen der Darlehensverbindlichkeiten (Zins und Tilgung) entsprechende Anteile ihres laufenden Anspruchs gegen das Amt aus dem Entsorgungsentgelt an die Bank. Ein solcher Forderungsverkauf bedarf der Zustimmung des Amtes und kommt inhaltlich der Übernahme einer entsprechenden Bürgschaft gleich.

 

Sowohl die Übernahme der 80%-ige Ausfalbürgschaft als auch die Zustimmung zum Abschluss des Factoringvertrages sowie der Verzicht auf die Einrede bedürfen nach den Regelungen der Gemeindeordnung der gesonderten Genehmigung durch die Kommunalaufsicht.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Grundsätzlich ergeben sich weder durch die Übernahme der Ausfallbürgschaft noch der Zustimmung zum Abschluss des Factoringvertrages unmittelbare finanzielle Auswirkungen für das Amt. Im Rahmen des Factoringvertrages werden zukünftig die hiervon betroffenen Anteile jedoch direkt an den Gläubiger und nicht mehr an die AEAG ausgezahlt.

 

 

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Anlage/n:

Keine