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Vorlage - 2019/104/0083
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Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Melsdorf beschließt rückwirkend für das Jahr 2019 und zukünftig, die Kosten für den erforderlichen Erwerb einer Fahrerlaubnis für Zwecke der Feuerwehr zu übernehmen. Die Anzahl der zu erwerbenden Fahrerlaubnisse wird auf maximal zwei Führerscheine pro Jahr begrenzt. Die daraus resultierenden überplanmäßigen Ausgaben für das laufende Haushaltsjahr werden genehmigt. Für die Folgejahre sind die geschätzten Kosten in den Haushalt einzustellen.
Der Beschluss der Gemeindevertretung Melsdorf vom 24.03.2003, bei dem beschlossen wurde, den erforderlichen Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klasse C durch ein Feuerwehrmitglied auf Grundlage einer abzuschließenden Verpflichtungserklärung zu bezuschussen, wird aufgehoben.
Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung Melsdorf hat im Jahr 2003 beschlossen, den Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klasse C durch Feuerwehrmitglieder auf Grundlage einer zwischen der Gemeinde und dem Feuerwehrmitglied abzuschließenden Verpflichtungserklärung (anteilige Rückzahlungsverpflichtung bei vorzeitigem Verlassen der Feuerwehr) bis zu einem maximalen Betrag in Höhe von 2.500,- € zu bezuschussen.
Der Finanzausschuss hat sich in seiner letzten Sitzung mit der Thematik beschäftigt und sich dafür ausgesprochen, dass die Kosten für das Jahr 2019 (2 Führerscheine) und zukünftig komplett von der Gemeinde übernommen werden. Die bisherige Regelung erscheint nicht mehr zeitgemäß, zumal es heutzutage immer schwieriger wird, entsprechend ausgebildetete Kraftfahrer für die Freiwillige Feuerwehr zu gewinnen. Auch eine Geltendmachung von etwaigen Ansprüchen, die sich aus der Verpflichtungserklärung für die Gemeinde ergeben könnten, ist rechtlich nur schwerlich durchzusetzen.
Finanzielle Auswirkungen:
ca. 6.000,- €/ Jahr
Anlage/n:
Keine.