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Bürgerinformationssystem

Vorlage - 2019/050/0175-01  

Betreff: 2. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Felde über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Dienstleistungen des gemeindlichen Bauhofs (Gebührensatzung Bauhof) vom 24.02.2009
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
2019/050/0175
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Felde Entscheidung
19.12.2019 
Sitzung der Gemeindevertretung Felde ungeändert beschlossen   

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Beschlussvorschlag:

Der anliegende Entwurf einer 2. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Felde über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Dienstleistungen des gemeindlichen Bauhofs (Gebührensatzung Bauhof) vom 24.02.2009 wird beschlossen.

 

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Sachverhalt:

Die Gemeinde Felde betreibt den gemeindlichen Bauhof als öffentliche Einrichtung und erhebt auf Basis der Satzung der Gemeinde Felde über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Dienstleistungen des gemeindlichen Bauhofs (Gebührensatzung Bauhof) vom 24.02.2009 für gewisse Bauhofleistungen Entgelte in Form von Gebühren. Die in der Satzung festgesetzten Gebührensätze sind letztmalig im Rahmen der 1. Änderungssatzung vom 19.12.2016 zum 01.01.2017 angepasst worden.

Die Liegenschaftsausschuss der Gemeinde hat sich in seiner Sitzung am 12.11.2019 mit dem Thema „Grünabfallannahme“ befasst und empfohlen, die Gebührensätze anzupassen. Mit dieser Anpassungsempfehlung hat sich der Finanzausschuss der Gemeinde in seiner Sitzung am 12.12.2019 befasst und beschlossen, entgegen des Vorschlages des Liegenschaftsausschusses die Gebührensätze unter Berücksichtigung der anteiligen Personalkosten entsprechend umfänglicher anzupassen. Die vom Finanzausschuss empfohlenen neuen Gebührensätze ergeben sich aus dem anliegenden Entwurf einer 2. Änderungssatzung.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Die Erhebung der Gebühren für die Grünabfallentsorgung dient der weitestgehenden Kostendeckung dieser „Zusatzleistung“ des gemeindlichen Bauhofes.

Derzeit ergibt sich unter Berücksichtigung der laufenden Annahme- und Abfuhrkosten sowie der erzielten Einnahmen aus den Gebühren ein Defizit, welches aus dem allgemeinen Gemeindehaushalt getragen wird. Die Gebührenanpassung trägt dazu bei, dass ein zukünftiges Defizit bei gleichbleibenden Abfuhrkosten und –mengen deutlich reduziert bzw. entfallen würde.

 

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Anlage/n:

Entwurf einer 2. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Felde über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Dienstleistungen des gemeindlichen Bauhofs (Gebührensatzung Bauhof) vom 24.02.2009

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2. Änderungssatzung zur Gebührensatzung Bauhof Felde (99 KB)