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Bürgerinformationssystem

Vorlage - 2019/050/0172-01  

Betreff: Haushaltssatzung der Gemeinde Felde für das Haushaltsjahr 2020
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
2019/050/0172
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Felde Entscheidung
19.12.2019 
Sitzung der Gemeindevertretung Felde geändert beschlossen   

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Beschlussvorschlag:

Der Gemeindevertretung wird empfohlen, den als Anlage beigefügten Entwurf einer Haushaltssatzung für das Jahr 2020 nebst Anlagen als Satzung zu beschließen.

 

 

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Sachverhalt:

Nach § 95 der Gemeindeordnung hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.

Entsprechend der maßgeblichen Regelungen der Gemeindeordnung (§ 95ff GO) sowie der ergänzenden Vorschriften der Gemeindehaushaltsverordnung Doppik (GemHVO Doppik) wurden unter Berücksichtigung des Haushaltserlasses des Innenministeriums SH sowie die für die Gemeinde geltenden, maßgeblichen finanziellen Eckwerte seitens der Verwaltung und in Absprache mit der Bürgermeisterin sowie dem Vorsitzenden des gemeindlichen Finanzausschusses die anliegenden Entwürfe eines Haushaltes für das Jahr 2020 erarbeitet, dessen Ergebnisse in dem Entwurf einer Haushaltssatzung ausgewiesen sind.

 

Der Finanzausschuss der Gemeinde Felde hat sich dann in seinen Sitzungem am 28.11.2019 und 12.12.2019 mit diesem Entwurf und diesen in mehreren Positionen (teilweise erheblich) korrigiert.

 

Neben den Festsetzungen der Gesamtbeträge von Einnahmen und Ausgaben im Bereich des Ergebnis- sowie des Finanzplans werden über den Entwurf der Haushaltssatzung nunmehr festgesetzt:

- Der Höchstbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungs-

  maßnahmen auf 779.000,00 Euro.

- Den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0,00 Euro.

- Die Anzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 26,04 Stellen.

- Hebesätze für die  Realsteuern auf 339 (Grundsteuer A), 339 (Grundsteuer B) und 336 (Gewerbesteuer).

 

Daneben wurde in der Haushaltssatzung in § 7 (neu) eine Regelung aufgenommen, wonach die Vorsitzenden des Finanz- sowie des Liegenschaftsausschusses gemeinsam die Verschiebung bestimmter Haushaltsmittel beschließen können; der Gemeindevertretung ist entsprechend zu berichten.

 

Die Haushaltssatzung bedarf der Genehmigung nach § 95 g GO der Genehmigung durch die Kommunalaufsicht.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Der Beschluss über die Haushaltssatzung hat zunächst keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen; diese ergeben sich erst durch die Umsetzung des Haushaltes durch die/die Bürgermeisterin/Bürgermeister sowie die Verwaltung.

Entsprechend der Ausweisungen ergibt sich bei planmäßigem Verlauf des Haushaltsjahres im Ergebnisplan ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 269.900 Euro; im Finanzplan ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 570.200 Euro, so dass zum 31.12.2019 die liquiden Mittel der Gemeinde einen Stand von 222.806,41 Euro ausweisen würden (Plan 31.12.2019: 793.006,41 Euro).

 

 

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Anlage/n:

Liste der Änderungen im Haushalt 2020 zum HH 2019 (Entwurf FA)

Entwurf Haushalt 2020 Gemeinde Felde Satzung mit Vorbericht und Anlagen

Entwurf Haushalt 2020 Gemeinde Felde Ergebnis-Finanz-Produktplan

 

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Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 3 1 Änderungen Ansätze HH 2020 Felde Entwurf GV (452 KB)    
Anlage 1 2 Haushalt 2020 Gemeinde Felde Satzung mit Vorbericht und Anlagen (1208 KB)    
Anlage 2 3 Haushalt 2020 Gemeinde Felde Ergebnis-Finanz-Produktplan Entwurf GV (859 KB)