Bürgerinformationssystem
Vorlage - 2020/093/0049
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Beschlussvorschlag:
Seitens des Amtes wird empfohlen die Satzung über das Anbringen von Straßennamen und Hausnummernschildern in der anliegenden Fassung zu beschließen.
Die Gemeinde beschließt die Satzung über das Anbringen von Straßennamen und Hausnummernschildern
- ☐ in der anliegenden Fassung.
- ☐ mit folgenden Änderungen:
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Sachverhalt:
Das Gemeindeprüfungsamt hat im Jahre 2019 das Amt Achterwehr geprüft. Bei der Verwaltungsprüfung wurden u.a. die bestehenden Satzungen auf Aktualität überprüft.
Gem. § 2 des KAG erlischt eine Abgabensatzung nach 20 Jahren. Eine Nachtragssatzung gilt nur für die Dauer der Satzung, die geändert wird.
Zudem sind Satzungen regelmäßig zu aktualisieren und ggf. an Rechtsänderungen anzupassen.
Seitens des Prüfungsamtes wurde diesbezüglich darauf hingewiesen, dass die o.g. und aus der Anlage ersichtliche Satzung zu überprüfen und ggf. zu aktualisieren ist
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlage/n:
Satzung
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | Satzung Hausnummernzuteilung Krummwisch (55 KB) |