Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Bürgerinformationssystem

Vorlage - 2020/001/0065  

Betreff: 5. Nachtragssatzung zur zur Benutzungssatzung und der Erhebung von Benutzungsgebühren der Kindertagesstätte Achterwehr vom 08.12.2011
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
2020/001/0057
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Achterwehr Entscheidung
27.07.2020 
Sitzung der Gemeindevertretung Achterwehr ungeändert beschlossen   
Sozialausschuss der Gemeinde Achterwehr Vorberatung
22.07.2020 
Sitzung des Sozialausschusses der Gemeinde Achterwehr (offen)   

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt den als Anlage beigefügten Entwurf einer 5. Nachtragssatzung zur zur Benutzungssatzung und der Erhebung von Benutzungsgebühren

der Kindertagesstätte Achterwehr vom 08.12.2011 in der vorgelegten Fassung.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Der schleswig-holsteinische Landtag hat in Zusammenhang mit einem Artikelgesetz zur Bewältigung der Corona-Pandemie, welches am 08.05.2020 ausgefertigt wurde, u.a. die bereits beschlossene und durch entsprechende Gesetze geregelte Kita-Reform auf den 01.01.2021 verschoben. Gleichzeitig wurde das bestehende Kindertagesstättengesetz jedoch dahingehend geändert, dass mit Wirkung ab dem 01.08.2020 Kindertageseinrichtungen nur noch dann gefördert werden, wenn die Teilnahmebeiträge der Eltern bestimmte Höchstwerte nicht übersteigen; diese Regelung entspricht im Ergebnis der mit der Kita-Reform vorgesehenen Einführung der sog. „Elterndeckel“ (siehe hierzu BV 2020/050/0216). Ferner wurden auch die im Rahmen der Kita-Reform geplanten Neuregelungen im Bereich der Sozialstaffel- und Geschwisterermäßigung in das aktuelle Kindertagesstättengesetz übernommen.

 

Die Gemeindevertretung Achterwehr hat sich im Rahmen ihrer Sitzung am 02.06.2020 mit der KiTa-Reform und einer hierzu erarbeiteten (ersten) Vorlage der Verwaltung (BV 2020/001/0057) befasst und den Beschlussvorschlägen dieser Vorlage entsprochen.

 

Vor diesem Hintergrund wurde nunmehr der anliegende Entwurf einer 5. Nachtragssatzung zur Benutzungssatzung und der Erhebung von Benutzungsgebühren der Kindertagesstätte Achterwehr vom 08.12.2011. Dieser setzt in Artikel I die Einführung des Elterndeckels in das gemeindliche Satzungsrecht um. Daneben enthält der Entwurf lediglich noch die Anpassung des Satzungstextes an die geänderten Gesetzesregelungen zur Sozialstaffel- bzw. Geschwisterermäßigung; zur Vermeidung finanzieller Nachteile sowohl für die Gemeinde als auch die Eltern sollte hier die gemeindliche Satzung stets auf die maßgeblichen gesetzlichen Landesregeln bzw. Richtlinien des Kreises verweisen (Hinweis: Die neuen Richtlinien des Kreises als örtlichem Träger der Jugendhilfe liegen derzeit nicht nicht vor.)

Alle weiteren Punkte und ggf. seitens der Gemeinde als Trägerin im Rahmen der KiTa-Reform neu zu regelnden Themen werden zu gegebener Zeit in einem Entwurf für eine kompletten Neufassung des derzeitigen Satzungsrechts der Gemeinde für die Kindertagesstätte zum 01.01.2021 aufgegriffen.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

Durch die Übernahme der gesetzlichen Höchstwerte bei den Elternbeiträgen in die Satzung, welche unterhalb der aktuell festgesetzten Gebühren liegen, ergeben sich zunächst Einnahmeausfälle der Gemeinde im Umfang von bis zu 1/3 der bisherigen Einnahmen. Dem gegenüber stehen jedoch zusätzliche Mittel des Landes im Rahmen der laufenden Betriebskostenförderung. In welchem Umfang diese zusätzlichen Mittel die Einnahmeausfälle kompensieren können, kann leider erst nach Vorliegen des entsprechenden Förderbescheides festgestellt werden; ein solcher Bescheid wird voraussichtlich erst zum Ende des Jahres 2020 vorliegen.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

5. Nachtragssatzung KiTa-Gebühren Achterwehr

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 5. Nachtragssatzung KiTa-Gebühren Achterwehr (219 KB)