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Vorlage - 2020/126/0043
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Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Ottendorf befürwortet den Antrag der SPD-Fraktion.
Das Amt wird gebeten einen dementsprechenden Antrag bei der Verkehrsaufsicht des Kreises RD-ECK zu stellen.
Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung Ottendorf möge beschließen, die Einrichtung eines Verkehrsberuhigten Bereichs im Sinne von Anl. 3 Nr. 12 zu § 42 Abs. 2 StVO (Verkehrszeichen 325) in der Straße Am Dorfteich ab Hausnummer 12 bis zur Straße Baumwiese bei dem Fachbereich Verkehr der Kreisverwaltung (Straßenverkehrsbehörde) anzuregen.
Die Voraussetzungen der Einrichtung eines Verkehrsberuhigten Bereiches in dem genannten Straßenteil ist wünschenswert. Die Voraussetzungen liegen vor. Der Straßenabschnitt ist bereits so angelegt, dass der typische Charakter einer Straße mit Fahrbahn, Gehweg und Radweg nicht vorherrscht. Anderes als in dem Straßenabschnitt Am Dorfteich bis Hausnummer 10 gibt es in dem Abschnitt ab Hausnummer 12 keinen Gehweg. Fußgänger, auch Kinder und Radfahrer unter 8 Jahren, haben nicht die Möglichkeit auf einem Gehweg zu gehen bzw. zu fahren. Es sind auch ausreichend Parkplätze vorhanden, so dass das mit der Anordnung einhergehende Parkverbot außerhalb gekennzeichneter Flächen kein Problem darstellt. Nur in einem verkehrsberuhigten Bereich ist es Kindern erlaubt auf der Straße zu spielen und von Fußgängern darf die gesamte Straße genutzt werden. Die Straße wird bereits jetzt entsprechend genutzt. Dies ist auch wünschenswert.
Da es sich um ein relativ kurzes Straßenstück handelt, wird der Verkehr nur unwesentlich
eingeschränkt, während die Auswirkung auf die Sicherheit der Kinder und Fußgänger deutlich ist.
Gez. Hans-Helmut Freund
Finanzielle Auswirkungen:
VZ 325 + Pfosten ca. 250 €
Anlage/n:
+ Antrag der SPD Fraktion
+ Vorrausetzungen verkehrsberuhigter Bereich
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | Antrag Spielstraße Am Dorfteich Ottendorf SPD (30 KB) | |||
2 | Verkehrsberuhigter Bereich Voraussetzungen (121 KB) |