Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Bürgerinformationssystem

Vorlage - 2020/001/0069  

Betreff: (Mögliche) Finanzielle Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Gemeinde Achterwehr
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Achterwehr Entscheidung
10.09.2020 
Sitzung der Gemeindevertretung Achterwehr zur Kenntnis genommen   
Finanzausschuss der Gemeinde Achterwehr Vorberatung
25.08.2020 
Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Achterwehr (offen)   

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Der Ausbruch der Corona-Pandemie im Frühjahr diesen Jahres und die in deren bisherigen Verlauf sowohl national als auch international getroffenen Maßnahmen werden erhebliche Auswirkungen auf die finanzielle Situation aller staatlichen Ebenen haben; hierzu gehören dann natürlich auch die Kommunen in Schleswig-Holstein.

 

Zunächst ist bereits im Rahmen der Mai-Steuerschätzung 2020 festzustellen gewesen, dass aufgrund des Konjunktureinbruchs und einer sinkenden Beschäftigungsquote (Stichwort: Kurzarbeit) von erheblichen Mindereinnahmen bei den wesentlichen Steuereinnahmen auszugehen ist. Im kommunalen Bereich betrifft dies insbesondere die Gemeindeanteile an den Einkommensteuern sowie die Gewerbesteuern. Aufgrund der Steuerschätzung ist für das Jahr 2020 mit Mindereinnahmen bei den Einkommensteueranteilen von rd. 11 % zu rechnen. Etwaige Auswirkungen auf die Gewerbesteuereinnahmen sind hingegen sehr individuell und von der jeweiligen Gewerbestruktur vor Ort abhängig, beispielsweise ist das kleinteilige Handwerk weitestgehend von Auftrags- und Umsatzrückgängen verschont geblieben. Nach aktuellem Stand haben sich zumindest für die überwiegende Anzahl der zum Amt Achterwehr gehörenden Gemeinden bislang keine negativen Auswirkungen eingestellt.

Welche Auswirkungen sich in diesen Bereichen für die kommenden Jahre ergeben, bleibt zunächst noch abzuwarten; nähere Erkenntnisse wird hierzu sicherlich die Dezember-Steuerschätzung ergeben, zumal dann auch die weiteren Entwicklungen für den Rest des Jahres 2020 absehbar sein dürften.

 

Neben diesen staatlichen Mindereinnahmen wurden zur Unterstützung von Wirtschaft und Gesellschaft aber auch erhebliche finanzielle Anstrengungen in Form von Förderprogrammen unternommen; sowohl seitens des Bundes als auch der Länder wurden Milliardenbeträge für die unterschiedlichsten Bereiche zur Verfügung gestellt, die dann mittel- bis langfristig über Kredite refinanziert werden müssen. Diese Refinanzierung wird in den Folgejahren auch Auswirkungen auf die finanzielle Ausstattung des Landes und damit der verfügbaren Mittel für den kommunalen Finanzausgleich haben.

Die gesetzlichen Grundlagen des kommunalen Finanzausgleichs für die Zeit ab dem Jahr 2021 befinden sich derzeit im Anhörungsverfahren und sollen voraussichtlichen im November 2020 als neues Finanzausgleichsgesetz beschlossen werden. Unabhängig von den jeweiligen Verteilungsregelungen im Rahmen dieser gesetzlichen Neuregulierung hängt die finanzielle Ausstattung der Kommunen durch die Schlüsselzuweisungen maßgeblich davon ab, wie hoch die Mittelausstattung des FAG insgesamt ausfällt, was wiederum auch von diversen Mittelverteilungen zwischen Bund und Ländern abhängt. Hierzu könnte es ggf. schon im Rahmen des Haushaltserlasses 2021 nähere Hinweise gegeben, welcher erfahrunsggemäß im September vom Innenministerium SH herausgegeben wird. Jedoch dürfte auch dieser auf etwaige Unsicherheiten vor dem Hintergrund der weiteren Corona-Entwicklungen verweisen.

 

Neben diesen mittelbaren Auswirkungen ergeben sich für die Gemeinden aber auch unmittelbare Auswirkungen durch erforderliche Mehraufwendungen in Folge der Corona-Maßnahmen. Ob und in welchem Umfang diese anfallen, hängt insbesondere auch von der jeweiligen gemeindlichen Infrastruktur ab. So fallen beispielsweise in einer Kindertageseinrichtung aufgrund des erhöhten Bedarfs an Schutzausstattung (z.B. Masken) und Hygieneartikel sowie zusätzlicher Reinigungserfordernisse zusätzliche Aufwendungen an. Soweit erkenn- und planbar werden diese Mehrbedarfe im Rahmen der Planungen zu den Nachtragshaushalten berücksichtigt.

Entsprechende Mehraufwendungen fallen aber nicht nur direkt bei den Gemeinden an, sondern sind auch vom Amt bzw. dem Kreis zu tragen. Derzeit kann davon ausgegangen werden, dass die beim Amt angefallenen zusätzlichen Aufwendungen aus dem laufenden Haushalt getragen und finanziert werden können; eine Anpassung der Amtsumlage insofern nicht vorgesehen ist. Seitens des Kreises gibt es bislang auch keinerlei Hinweise, dass aufgrund der coronabedingten Mehraufwendungen eine Anhebung der Kreisumlage erforderlich werden wird, auch wenn dort diese Mehrkosten bereits ein sechsstelliges Niveau erreicht haben.

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

Im Bereich der gemeindlichen Anteile an der Einkommensteuer ist für das laufende Jahr 2020 mit Mindereinnahmen von (vorläufig) 77.000 Euro zu rechnen. Die aktuell zu erwartenden Einnahmen aus der Gewerbesteuer entsprechend weiterhin dem Ansatz aus der Haushaltsplanung.

Die weiteren finanziellen Auswirkungen sowohl für das laufende als auch für Folgejahre kann derzeit nicht weiter beziffert werden

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

Keine